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Hinzuverdienst Alarmstufe Rot !!!!!

von Anton Kueper06.02.2014 | 17:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich möchte allen "Zerrissenen" und rechtschaffenden Erwerbsminderungsrentnern noch etwas mit auf den Weg geben, vor der Entscheidung, ein paar Euro hinzuzuverdienenm da letzten Endes Sozialrichter darueber entscheiden . Bei dem mir sehr bekannten schlimmsten Urteil dreier Sozialrichter ging es um einen Leistungsanspruch im BG-Bereich eines Arbeiters, dem durch eine Maschine der komplette linke Arm "rausgerissen" wurde. Ein Gutachter ( Professor auf diesem Fachgebiet ) hatte begutachtet, daß der Mann extreme Phantomschmerzen hat und psychisch komplett zerstört sei, weil ihn wg. des fehlenden Armes auch die Ehefrau verlassen hatte. Er trank nur noch und hatte schwerste Depressionen und Suizidgedanken. Das Sozialgericht interpretierte das Gutachten folgendermaßen : Da der Antragsteller selbst angegeben habe, an extremen Phantomschmerzen zu leiden, könne dies bei der medizinisch-juristischen Beurteilung der prozentualen Bewertung nicht unbeachtlich bleiben. Der Arm fehle zwar physikalisch, aber er könnte noch Empfindungen wahrnehmen wie der Arbeiter selbst angegeben habe. Das diese Empfindungen Schmerz wären, könne unbeachtet bleiben, da auch ein Mensch ohne Armverlust Schmerz an diesem Arm empfinden könne. Folglich führte das Sozialgericht aus, daß ein Arm also nicht nur aus Materie bestehe, sondern zu einem Großteil auch aus "psychischen Empfindungen". Da diese in erheblichem Maße, bewiesen durch die Phantomschmerzen - erhalten geblieben wären, käme auch nur ein erheblich reduzierter GdB/MDE in Frage.... Gestern bei Markus Lanz ging es um Kindesmißbrauch. Ein Säugling hatte eine bis zur Unkenntlichkeit verbrannte Innenhand von einer Herdplatte. Vor Gericht traten 5 unabhändige Gutacher ( allesamt Professoren ) die ausführten, die Kinderhand wäre eindeutig durch Fremdeinwirkung und mit Gewalt auf die Herplatte gedrückt worden. Ein Säugling wäre auch nicht in der Lage, einen Herd hochzuklettern.. Die Richter führten dann in ihrem Urteil aus, es wäre nach Menschenverstand nicht denkbar, daß ein Mensch so etwas Schlimmes einem Säugling antun würde. Zitat der Richter : Die 5 Gutachter müßten sich alle getäuscht haben. Der Säugling befindet sich wieder bei diesen "Eltern", die freigesprochen wurden und nicht mal mehr in Überwachung durch das Jugendamt stehen. Das ist nach den Richterausführungen ein "unzumutbarer Eingriff in die unter Schutz gestellte Würde" der Familie..aufgrund des Freispruches. Wenn aber ein 17jähriger von anderen aus "Langeweile" totgeschlagen wird, wie vor kurzen geschehen und ganz Deutschland bekannt, unterhält sich der Haftrichter kurz mit dem Täter und schickt ihn nach 15 Minuten wieder nach hause. Nächsten Tag läuft dieser Täter seelenruhig mit seiner Freundin durch die Innenstadt und genießt sein Eis.... Und mit diesen Richtern in Deutschland wollt Ihr Euch anlegen ?????? Nehmt Eure Badehose und geht an Baggersee statt für 4 Euro die Stunde Eure Existenz aufs Spiel zu setzen !!!!

8 Antworten

Anton Kueperam 06.02.2014 | 18:03
Fazit dieser "Richterwürdigungen" ist am Ende folgende : Entweder arbeitet Ihr gar nicht, oder aber Ihr arbeit nicht nur 160 Stunden nebenbei sondern über 200 Stunden neben der vollen Erwerbsminderungsrente. Denn dann wird ein Sozialrichter der DRV mit 3 Sätzen darlegen, daß ein Erwerbsminderungsrentner, der über 160 Stunden im Monat arbeitet eindeutig - nach Menschenverstand - krank sein müsse und damit als unter 3 Stunden leistungsfähig anzusehen sei :-) Also macht keine halben Sachen :-)
GroKoam 07.02.2014 | 10:49
... dann verschwinden auch Deine Halizunationen.
Bist Du wegen "angeborenem Intelligenzmangel" frühverrentet seit Kindheit ? Es heißt "Halluzinationen" Du Möchte-Gern-Schlau-Meier
Ich schenke Dir ein "L". Na Sozialrechtler haste wieder mal Freigang war ja lange Zeit Ruhe.
egal (2)am 07.02.2014 | 11:45
oje, bei mir ist ein "m" zuviel. (kammpflos) Leider war die Tastatur schneller als ich. Oder leide ich jetzt auch an "angeborenem Intelligenzmangel"?? Wer Tippfehler findet, darf sie behalten.
Anton Kueperam 07.02.2014 | 12:23
Und mit diesen Richtern in Deutschland wollt Ihr Euch anlegen ??????
Ja, ich will, denn sonst befürworte ich ja kammpflos solche Fehlentscheidungen.
Vergessen Sie dabei nicht, daß Sie dabei vor die Hunde gehen. Ist es Ihnen das wert ?
egal (2)am 07.02.2014 | 21:43
Ja, ich will, denn sonst befürworte ich ja kammpflos solche Fehlentscheidungen.
Vergessen Sie dabei nicht, daß Sie dabei vor die Hunde gehen. Ist es Ihnen das wert ?
Sicher doch!
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