Der Verdienst von 280 Euro liegt auf jeden Fall unter der zulässigen Grenze von 400 Euro.
Auch gehe ich davon aus, dass Sie für diesen Verdienst nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten (sonst müsste nämlich geprüft werden, ob Sie überhaupt noch erwerbsgemindert sind). Die Aufnahme der Beschäftigung dürfte daher nicht rentenschädlich sein.
Trotzdem gehört es zu Ihren Mitteilungspflichten, den RV-Träger über diese Beschäftigung zu informieren.