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Experten-Antwort

Hinzuverdienst auch bei unbefristeter Rente

von Kerstin Maier23.11.2010 | 21:37
3096 Ansichten
5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe seit Aug. 2008 eine Dauerrente. Jetzt wurde mir eine geringfügige Tätigkeit angeboten, mit der ich etwa 280,00 € mtl. dazuverdienen könnte. Frage, wäre die Tätigkeit rentenschädlich und müsste ich vor Aufnahme der Tätigkeit diese meinem RV-Träger mitteilen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Verdienst von 280 Euro liegt auf jeden Fall unter der zulässigen Grenze von 400 Euro.

Auch gehe ich davon aus, dass Sie für diesen Verdienst nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten (sonst müsste nämlich geprüft werden, ob Sie überhaupt noch erwerbsgemindert sind). Die Aufnahme der Beschäftigung dürfte daher nicht rentenschädlich sein.

Trotzdem gehört es zu Ihren Mitteilungspflichten, den RV-Träger über diese Beschäftigung zu informieren.

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4 Antworten

-_-am 23.11.2010 | 21:46
Maßgebend ist der Höchstbetrag von 400 Euro brutto monatlich. Sie müssten eigentlich eine Mitteilung abgeben, doch da der Betrag bis 400 EUR rentenunschädlich ist, können Sie sich und der Sachbearbeitung die Mühe auch sparen. Die Sachbearbeitung wird durch die Anmeldung eines Minijobs ohnehin vom System auf die erfolgte Arbeitsaufnahme hingewiesen und kann an der Personengruppe 109 erkennen, dass es sich dabei um einen Minijob bis 400 EUR handelt.
Klemensam 24.11.2010 | 07:40
Eine Tätigkeit bin zu einem Verdienst von 400€ ist rentenunschädlich. Die Aufnahme JEDER Beschäftigung ( auch wenn der Verdioenst unterhalb der 400E Grenze liegt ) mussen Sie der RV unverzüglich melden.
Skatrentneram 24.11.2010 | 17:47
Die Fragesteller sollten mal ihre Rentenbescheide lesen, da steht alles drin. Aber leider wird ja nur gelesen, was zur Auszahlung kommt.
Elliam 25.11.2010 | 19:59
Also, ich weiß nicht welchen Rentenbescheid Sie bekommen haben, aber in meinem steht nur, dass die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit meldepflichtig ist. Von der Meldepflicht eines Minijobs im Rahmen der Zuverdienstgrenze findet sich in meinem ganzen Rentenbescheid nichts.
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