Hallo Lauriel,
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Wer dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten ist NICHT vollständig erwerbsgemindert, sofern er nicht auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet, was gutachterlich nachgewiesen werden muss, da dafür ein Attest des Hausarztes nicht ausreicht.
MfG
Dieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet".
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht unbedingt, weil im Zweifelsfall der ziemlich eindeutige Gesetzestext gilt. Aber wer unbedingt die Schmerzgrenzen der DRV-Mitarbeiter austesten will, soll von mir aus so viel arbeiten wie er will und kann. Mir persönlich wäre eine Überschreitung der definierten Zeitrahmen allerdings zu gefährlich. Ob mit dem Segen der DRV oder ohne. MfGWer dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten ist NICHT vollständig erwerbsgemindertDieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet".
Wer dazu in der Lage ist mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten ist NICHT vollständig erwerbsgemindert
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Dieser pauschalen Aussage muss man widersprechen. Ich kenne jemanden der nur an einem Tag der Woche insgesamt 4 Stunden arbeitet. Und das Ganze ist von der DRV "abgesegnet". [/quote]
Selbstverständlich gibt es Ausnahmen.
Darauf verlassen sollte man sich aber nicht unbedingt, weil im Zweifelsfall der ziemlich eindeutige Gesetzestext gilt.
Aber wer unbedingt die Schmerzgrenzen der DRV-Mitarbeiter austesten will, soll von mir aus so viel arbeiten wie er will und kann.
Mir persönlich wäre eine Überschreitung der definierten Zeitrahmen allerdings zu gefährlich.
Ob mit dem Segen der DRV oder ohne.
MfG
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