Der Antwort von „W*lfgang“ schließen wir uns an. Unter dem folgenden Link können sie in der Anlage auch nachlesen, dass bei Pauschalversteuerung Fahrtkosten nicht zum Arbeitsentgelt zählen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_14ANL1