Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst Bei EM Renten

von RB02.11.2022 | 13:43
94 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ab wann gilt die neue Hinzuverdienstgrenze für volle EM. Man liest ab 01.01.2023 oder ab 01.03.2023 Wie ermittelt sich der Hinzuverdienst, wenn jemand ab 01.08.2022 EM Rente bezieht und über den 6300 liegt? Gilt der Abzug dann bis 31.12. oder bis 28.02,? Außerdem wäre die Frage wie es sich mit der Auszahlung des restlichen Urlaubsanspruches verhält. Wird dies als Arbeitslohn betrachtet? Wenn ja wäre es dann ja sinnvoller sich den Urlaubsanspruch erst mit gelten der neuen Hinzuverdienstgrenzen auszahlen zu lassen? Damit bin ich wieder am Anfang wo ich wissen müsste zu welchem Zeitpunkt die Regelung gilt? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB,

aktuell sind gesetzliche Änderungen im Hinzuverdienstrecht in Planung. Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren hierzu noch nicht abgeschlossen. Bisher hat lediglich die erste Lesung im Bundesrat und Bundestag stattgefunden. Aussagen zu den Änderungen bzw. zu deren Inkrafttreten können derzeit keine gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 02.11.2022 | 14:14
Hallo RB, Hinzuverdienstgrenzen gelten immer für ein Kalenderjahr, also vom 1.1.-31.12., bzw. ab Rentenbeginn bis 31.12. Die Auszahlung der Urlaubsabgeltung können Sie nur 'begrenzt' steuern. Denn der Anspruch kann lt. BUrlG nur ausbezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Und danach richtet sich dann auch die Beitragspflicht dieses Anspruches, die dem letzten Monat zuzuordnen ist, in dem das Arbeitsverhältnis noch bestand. Danach orientiert sich dann die DRV auch bei der Zuordnung, für welches Kalenderjahr dieser Hinzuverdienst (ja, es IST Hinzuverdienst) zu berücksichtigen ist. Für 2022 gilt unverändert die Freibetragsgrenze von 6.300 EUR brutto. Für 2023 (dann wieder ab Januar, nicht ab März), bleibt die endgültige Gesetzgebung abzuwarten (da fehlen noch die maßgeblichen Unterschriften und die offizielle Verkündung im Bundesgesetzblatt). Dies gilt auch für Ihren gleichlautenden Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/neue-hin…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026