Hallo Michi,
die Antwort auf die Frage, ob der Arbeitgeber Lohnsteuer vom Verdienst abzuziehen hat, beantwortet nicht die Frage, ob Ihr Verdienst zusammen mit dem steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente dazu führt, dass Sie nach Abgabe der Steuerklärung einen Steuerbescheid erhalten, aus dem sich ergibt, dass Einkommensteuer zu zahlen ist. Dazu wenden Sie sich gerne an einen Steuerberater/eine Steuerberaterin.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung