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Experten-Antwort

HInzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente/Entgeltpunkt

von Ria10.10.2022 | 12:41
99 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Am 01.08.2020 erhielt ich die bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente, rückwirkend zum 01.04.2020. In der Zeit vom 01.04. bis 31.12.2020 habe ich weiterhin, in Absprache mit der RV, weiter mein volles Gehalt von meinem Arbeitgeber bezogen. Dieses wurde ganz "normal" besteuert und auch alle Beiträge zur Rentenversicherung wurden weiter abgeführt. Hätte sich das nicht eigentlich auf die Höhe der Rente bzw. die erreichten Entgeltpunkte auswirken müssen? Ich selbst kann das nicht schlüßßig nachvollziehen oder berechnen. Könnte ich das auch jetzt noch von der RV prüfen lassen? Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2022 | 17:04

Hallo Ria,

Pflichtbeiträge werden nur bis zum Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) berücksichtigt. Pflichtbeiträge, die danach liegen, fließen erst in die Altersrente ein.

2 Antworten

Abschlägeam 10.10.2022 | 13:02
Hallo Ria, Beiträge zur Berechnung der Höhe der EM-Rente werden nur bis zum Tag vor dem Leistungsfall (= Eintritt der Erwerbsminderung) berücksichtigt. Dieses Datum liegt bei einer befristeten EM-Rente ziemlich genau 7 Monate vor dem Rentenbeginn (befristetet Renten werden immer erst ab dem 7. Monat nach Leistungsfall bewilligt). Bzw. steht das Datum auch irgendwo auf den Seiten in Ihrem Bescheid. Und eigentlich müsste bei den Unterlagen auch ein Versicherungsverlauf dabei sein. Dort steht dann am Ende ab Datum bis Datum 'Zurechnungszeit'. Alles was dann nach 'ab Datum' noch eingegangen ist (Ihr Gehalt), wird dann erst bei der Berechnung Ihrer späteren Altersrente berücksichtigt (und ist wahrscheinlich in diesem Versicherungsverlauf noch gar nicht ersichtlich, ist aber deswegen dennoch nicht plötzlich im Nirwana verschwunden, sondern bei der DRV dennoch 'für später' gespeichert). Vermutlich klärt sich Ihre Frage also schon hierdurch. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, sich (auch jetzt noch) die kompletten Berechnungsunterlagen anzufordern, dies ändert aber nichts an dem zuvor beschriebenen 'Stichtagen'. Einen schönen Wochenstart und alles Gute!
Riaam 10.10.2022 | 13:29
Danke für die Antwort! Das ist schon wirklich sehr Kompliziert für Laien!
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