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Experten-Antwort

Hinzuverdienst EMR

von Alfred04.09.2022 | 19:26
100 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und habe ein kleingewerbe. Wie berechnet sich eigentlich der Hinzuverdienst? Ich darf bis 6300€ ohne Abzüge dazu verdienen, aber was ist mit den Ausgaben? Wenn ich also im Jahr 2022 7300€ verdient habe und 1000€ Ausgaben für das Gewerbe hatte, ist dann alles noch im grünen Bereich? Oder zählen die Ausgaben gar nicht ? Mit freundlichen Grüßen Alfred

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2022 | 12:33

Hallo Alfred,

„W°lfgang“ hat Ihnen bereits die zutreffenden Antworten und Hinweise gegeben.

6 Antworten

W°lfgangam 04.09.2022 | 21:15
Alfred schrieb

Und noch eine Frage:

Wie muss ich der Deutschen Rentenversicherung meine Einnahmen mitteilen? Welches Formular brauche ich dafür nächstes Jahr?

Mit freundlichen Grüßen

Alfred

Hallo Alfred, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… "Wie berechnet sich eigentlich der Hinzuverdienst? Ich darf bis 6300€ ohne Abzüge dazu verdienen, aber was ist mit den Ausgaben?" Der steuerrechtliche Gewinn ist maßgebend: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Nebenbei: die Hinzuverdienstgrenze für EMRT könnte im nächsten Jahr steigen. Politik ist noch in der Findungsphase ... https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/auch-bei… Gruß w.
Alfredam 04.09.2022 | 19:39
Und noch eine Frage: Wie muss ich der Deutschen Rentenversicherung meine Einnahmen mitteilen? Welches Formular brauche ich dafür nächstes Jahr? Mit freundlichen Grüßen Alfred
Alfredam 05.09.2022 | 21:28
Hallo, meine Frage wurde leider nicht beantwortet, ich werde leider nicht schlau daraus.
KSCam 05.09.2022 | 21:37
Wurde doch bereits gesagt, dass Sie Betriebsausgaben absetzen können. Letztlich interessiert die DRV was im Steuerbescheid steht, so gesehen müssen Sie mit einem Steuerexperten klären ob "Ihre 1000 €" absetzbar sind. Und 2023 dürfte es ohnehin höhere Grenzen geben, da würde Ihre Zahl so oder so wieder passen.
Valzuun am 05.09.2022 | 22:34
Entscheidend ist der steuerrechtliche Gewinn. Die DRV rechnet also nicht selbst sondern schaut (nachträglich) auf den Steuerbescheid. Bis dahin gilt (vorläufig) eine von Ihnen zu erstellende Prognose. Weicht der Steuerbescheid von der Prognose ab bekommen Sie entweder eine Nachzahlung oder Sie müssen die zuviel gezahlt Rente zurückzahlen. Laienhaft ausgedrückt Gewinn = Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben. Genauer kriegen Sie‘s auf Wunsch beim Steuerberater.
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