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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Rückzahlung

von Joe03.08.2024 | 16:58
98 Ansichten
10 Antworten
Ich bekomme seit August 2023 eine rueckwirkende Erwerbsminderungsrente zum August 2022. Ich habe aber noch bis Mai 2024 Krankentagegeld in der Schweiz erhalten.die Krankentagegeldversicherung hat mehrmals nachgefragt aber keine Antwort von der DRV erhalten.ich hatte es auch mehrmals versucht. Also würde die Erwerbsminderungsrente von dem Krankentagegeld abgezogen. Frage: muss ich jetzt damit rechnen daß ich alles zurückzahlen muss?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2024 | 07:43

Hallo Joe,

 

bitte wenden Sie sich direkt an die Sachbearbeitung, das können Sie online über das Kontaktformular S8003 tun bzw. schriftlich.

 

Vielen Dank!

 

Expertenteam

9 Antworten

KKam 03.08.2024 | 17:38
Ob vom Krankengeld etwas abgezogen wird, beantwortet die das Krankengeld zahlende Stelle und nicht die Rentenversicherung.
Joeam 03.08.2024 | 17:41
KK schrieb

Ob vom Krankengeld etwas abgezogen wird, beantwortet die das Krankengeld zahlende Stelle und nicht die Rentenversicherung.

Es geht darum ob ich die Rente für die 2 Jahre zurückzahlen muss.durch das Krankentagegeld hatte ich ja einen hohen hinzuverdienst
KSCam 03.08.2024 | 17:50
1) wer im Forum soll das beantworten können, ohne den Fall komplett zu kennen? 2) Das wurde doch vor wenigen Tagen schon mal gefragt, oder?
Schade am 03.08.2024 | 18:52
Rente schrieb

privates Krankentagegeld ist kein Hinzuverdienst

Das CH Tagegeld liegt bei 80 - 100% des Lohnes und entspricht unserer Lohnfortzahlung bzw. dem Krankengeld. Ob jemand wirklich nahezu den vollen Lohn plus volle EM Rente bekommt, bezweifle ich sehr stark. Das hat nichts mit einem privat versicherten Tagegeld zu tun.
Johannam 03.08.2024 | 21:01
Schade schrieb

Das CH Tagegeld liegt bei 80 - 100% des Lohnes und entspricht unserer Lohnfortzahlung bzw. dem Krankengeld.

Ob jemand wirklich nahezu den vollen Lohn plus volle EM Rente bekommt, bezweifle ich sehr stark. Das hat nichts mit einem privat versicherten Tagegeld zu tun.

Da das private Krankentagegeld in der Schweiz nicht obligatorisch ist ist es gleichwertig mit dem Krankentagegeld in Deutschland. Es wird auch nur ein Anteil Tagessatz gezahlt. Somit ist es gleichwertig wie die Krankentagegeldversicherung in d. Die Versicherungsbedingungen werden auch nach vvg geregelt.
Maximilianeam 04.08.2024 | 09:06
Maximiliane schrieb

Wieder eine Antwort voller Inkompetenz

Ich möchte hier gerne mit den Größen der Branche mitschwimmen und rentenrechtliche Fragen beantworten. Leider habe ich davon überhaupt keine Ahnung und so bleiben alle meine Beiträge sinnfrei. Wenn Ihr zur Beratung bei der Rentenversicherung seid, erzählt dort bitte nichts von meinen Beiträgen, damit der Berater sich nicht totlacht!
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