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Experten-Antwort

Hinzuverdienst teilweise EMR

von Andrea Spall14.08.2017 | 10:33
636 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab Juli 2017 beträgt der Mindest-Hinzuverdienst 14.458,50 Euro. Ist das nicht der Höchstbetrag? Mich verwirrt "Mindest". Wer kann mir meinen persönlichen Hinzuverdienst ausrechnen? Davon ist abhängig, ob ich es mir leisten kann, einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zu stellen oder nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Spall,

ich möchte Sie noch auf den Hinzuverdienstrechner auf der Internetseite der Rentenversicherung aufmerksam machen - dieser ist auch für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nutzbar.

Hierbei ist zu beachten, dass bei der Angabe der Höhe der monatlichen Bruttorente, "nur" die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung (vgl. Renteninformation) anzugeben ist. Der Hinzuverdienstrechner kann allerdings nicht die persönliche Beratung ersetzen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Hinzuverdienstrechner_node.html

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6 Antworten

HimbeerDoniam 14.08.2017 | 11:08
Zitat von Andrea Spall anzeigenausblenden
Abhängig von ihren höchsten Entgeltpunkten der letzten Jahre kann (wird) der maximal mögliche Hinzuverdienst für eine teilweise EM-Rente auch höher sein (14458,50€ ist der kleinste ansetzbare Wert, entspricht einem "Best of 15" von 0,5000EP) Hier eine Tabelle zum slber einschätzen (oben rechts klicken): http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles-II/ Genau ausrechnen kann man das natürlich auch, sofern der "Best of 15" Wert bekannt ist.
memyselfam 14.08.2017 | 11:10
das finde ich jetzt etwas befremdlich. entweder man kann noch arbeiten, und zwar voll, oder halt weniger. da stelle ich für mich die frage "kann ich es mir leisten" erst mal hintenan.
Schadeam 14.08.2017 | 11:19
Wenn Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen haben, können Sie das "locker selbst" ausrechnen: 0.81 x 35700€ x höchster EP Wert der letzten 15 Jahre. Den höchsten Wert der Jahre 2002-2016 suchen Sie aus der Rentenauskunft heraus - ganz einfach :)
Andrea Spallam 14.08.2017 | 11:56
Zitat von HimbeerDoni anzeigenausblenden
Ab Juli 2017 beträgt der Mindest-Hinzuverdienst 14.458,50 Euro. Ist das nicht der Höchstbetrag? Mich verwirrt "Mindest". Wer kann mir meinen persönlichen Hinzuverdienst ausrechnen? Davon ist abhängig, ob ich es mir leisten kann, einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zu stellen oder nicht.
Abhängig von ihren höchsten Entgeltpunkten der letzten Jahre kann (wird) der maximal mögliche Hinzuverdienst für eine teilweise EM-Rente auch höher sein (14458,50€ ist der kleinste ansetzbare Wert, entspricht einem "Best of 15" von 0,5000EP) Hier eine Tabelle zum slber einschätzen (oben rechts klicken): http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles-II/ Genau ausrechnen kann man das natürlich auch, sofern der "Best of 15" Wert bekannt ist.
Wenn die 14.458,50 EUR der kleinste ansetzbare Wert ist, wo wie hoch ist dann der höchste Wert?
HimbeerDoniam 14.08.2017 | 12:00
Zitat von Andrea Spall anzeigenausblenden
Abhängig von ihren höchsten Entgeltpunkten der letzten Jahre kann (wird) der maximal mögliche Hinzuverdienst für eine teilweise EM-Rente auch höher sein (14458,50€ ist der kleinste ansetzbare Wert, entspricht einem "Best of 15" von 0,5000EP) Hier eine Tabelle zum slber einschätzen (oben rechts klicken): http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles-II/ Genau ausrechnen kann man das natürlich auch, sofern der "Best of 15" Wert bekannt ist.
Wenn die 14.458,50 EUR der kleinste ansetzbare Wert ist, wo wie hoch ist dann der höchste Wert?
Tabelle lesen, steht alles drin. Wenn "Best of 15" die höchste Beitragsbemessungsgrenze der letzten 15 Jahre war, dann 61.789,80€, wenn "Best of 15" sogar BBG der Knappschaft war, dann 76.051,68€
Andrea Spallam 14.08.2017 | 12:26
Zitat von HimbeerDoni anzeigenausblenden
Ab Juli 2017 beträgt der Mindest-Hinzuverdienst 14.458,50 Euro. Ist das nicht der Höchstbetrag? Mich verwirrt "Mindest". Wer kann mir meinen persönlichen Hinzuverdienst ausrechnen? Davon ist abhängig, ob ich es mir leisten kann, einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung zu stellen oder nicht.
Abhängig von ihren höchsten Entgeltpunkten der letzten Jahre kann (wird) der maximal mögliche Hinzuverdienst für eine teilweise EM-Rente auch höher sein (14458,50€ ist der kleinste ansetzbare Wert, entspricht einem "Best of 15" von 0,5000EP) Hier eine Tabelle zum slber einschätzen (oben rechts klicken): http://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/Aktuelles-II/ Genau ausrechnen kann man das natürlich auch, sofern der "Best of 15" Wert bekannt ist.
Wenn die 14.458,50 EUR der kleinste ansetzbare Wert ist, wo wie hoch ist dann der höchste Wert?
Tabelle lesen, steht alles drin. Wenn "Best of 15" die höchste Beitragsbemessungsgrenze der letzten 15 Jahre war, dann 61.789,80€, wenn "Best of 15" sogar BBG der Knappschaft war, dann 76.051,68€
Ja Wahnsinn, herzlichen Dank für die hilfreichen Informationen und alles Gute!
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