Hallo Frau Spall,
ich möchte Sie noch auf den Hinzuverdienstrechner auf der Internetseite der Rentenversicherung aufmerksam machen - dieser ist auch für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nutzbar.
Hierbei ist zu beachten, dass bei der Angabe der Höhe der monatlichen Bruttorente, "nur" die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung (vgl. Renteninformation) anzugeben ist. Der Hinzuverdienstrechner kann allerdings nicht die persönliche Beratung ersetzen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Hinzuverdienstrechner_node.html