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Hinzuverdienst zählt Beitrag zur BU-Versicherung mit?

von BriSchi31.01.2007 | 20:08
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Mir wurde befristet eine Rente wegen Teilerwerbsminderung bewilligt. Ich bleibe mit verminderter Stundenzahl erwerbstätig. Die Stunden habe ich so weit reduziert, dass ich mein Arbeitsentgelt (z.B. x Euro) knapp unter der für mich gültigen monatlichen Hinzuverdienstgrenze liegt. Nun hat mein AG vor einigen Jahren für mich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Der monatlichen Beitrag von ca. 100,- € wird auf meiner Gehaltsabrechnung zusätzlich zu meinem Arbeitsentgelt ausgewiesen, so dass sich ein Gesamt-Brutto von (x + 100) Euro ergibt. Nach Steuern wird der Beitrag zur BU-Versicherung wieder abgezogen. Frage: Überschreite ich hiermit die nun doch die monatliche Hinzuverdienstgrenze ? Zählen die 100 Euro also mit zu meinem Arbeitsentgelt? Wenn ja sehe ich 2 Möglichkeiten: 1. Ich müsste in diesem Fall meine Stundenzahl weiter reduzieren oder 2. meinen AG bitten, die Beiträge zur BU-Versicherung als Einmalzahlung in einem Monat (Juli) zusammenzufassen. Letzteres hätte steuerliche Nachteile. Danke für Ihre Hilfe BriSchi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Zuwendung des Arbeitgeber könnte im bestimmten Fällen zum Arbeitsentgelt zählen. Wir empfehlen Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

1 Antworten

icham 01.02.2007 | 00:02
Maßgeblich für die gesetzliche Rentenversicherung ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt.
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