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Experten-Antwort

Hinzuverdienst zur EM-Rente - tägliche Arbeitszeit

von Marion07.10.2019 | 14:51
152 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe schon länger eine volle EM-Rente und habe nun eine sehr leichte Bürotätigkeit angeboten bekommen. Da ich mir nicht sicher war, ob ich diese überhaupt annehmen kann, habe ich im Vorfeld eine Anfrage an die DRV gestellt. Der Anruf kam heute und die Mitarbeiterin meinte, da bei mir im Bescheid keine Einschränkung in Hinblick auf die Tätigkeitszeit steht (also unter 3 Std/täglich und unter 15 Std wöchentlich) weiß sie nicht, warum ich überhaupt angefragt habe. Bei mir wäre nur die Grenze von 6300 Euro beim Hinzuverdienst zu beachten, aber sonst nichts. Jetzt bin ich noch mehr verunsichert, es wäre eine Tätigkeit mit 12 Std die Woche aber über 6300 Euro. Nur bin ich trotzdem nicht sicher, da ich noch die gesetzliche Regelung von unter 3 Std täglich im Kopf habe. Gibt es das, dass diese Regelung wirklich individuell geregelt sein kann und das nur der Hinzuverdienst beachtet wird? Das habe ich noch nie gehört und ich möchte auch nichts falsch machen. Viele Grüße Marion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Marion,

Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers zu der Beurteilung gekommen sind, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung zu arbeiten.

Sie müssen daher jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen und dann wird bei Ihrem zuständigen RV-Träger anhand Ihrer ganz individuellen Situation geprüft werden, ob

- ein Anhaltspunkt bestehen könnte, dass Ihr gesundheitlicher Zustand sich gebessert hat oder

- ob davon auszugehen ist, dass Sie diese Tätigkeit über Ihre eigentliche Fähigkeit hinaus ausüben (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit").

Klären Sie dies vorab schriftlich mit Ihrem RV-Träger und bestehen Sie auf eine schriftliche Mitteilung.

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13 Antworten

Marionam 07.10.2019 | 15:03
Gibt es das, dass diese Regelung wirklich individuell geregelt sein kann und das nur der Hinzuverdienst beachtet wird? Das habe ich noch nie gehört und ich möchte auch nichts falsch machen.
Nur wenn Sie Ihre Frage schriftlich an die DRV richten und auf eine schriftliche Antwort bestehen, werden Sie eine rechtsverbindliche Antwort erhalten. MfG
Ich hatte eine schriftliche Anfrage gestellt mit der Bitte, dass ich eine schriftliche Antwort bekomme. Darauf kam heute der Anruf, dass sie mir nichts schreiben könnten, da laut meines Rentenbescheides keine Einschränkungen angegeben sind. Sie hat sich extra den ersten Bescheid raus gesucht. Daher bin ich grad echt ratlos.
Ratam 07.10.2019 | 15:08
Sofern Sie eine volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen beziehen, ist die Grenze der Arbeitszeit bei unter 3h/täglich. Wird der Hinzuverdienst überschritten, wird wohl die Rente gekürzt werden.
Schorscham 07.10.2019 | 14:56
Nur wenn Sie Ihre Frage schriftlich an die DRV richten und auf eine schriftliche Antwort bestehen, werden Sie eine rechtsverbindliche Antwort erhalten. MfG
Kaiseram 07.10.2019 | 16:04
war Sie vermutlich zu feige
Unverschämte Aussage!
Dann eben zu überlastet o.ä.. Sie sollten auf eine schriftliche Antwort bestehen. Im Zweifelsfall kann sich sonst niemand mehr an das Gesagte erinnern.
Schorscham 07.10.2019 | 15:22
Die Zeitgrenzen müssen auch nicht im Rentenbescheid genannt werden, das sie verbindlich im Gesetz stehen. Da die DRV-Mitarbeiterin statt wie gewünscht schriftlich nur telefonisch geantwortet hat, war Sie vermutlich zu feige eine verbindliche schriftliche Antwort zu verfassen. Daher sollten Sie noch einmal nachdrücklich auf eine schriftliche Antwort bestehen. MfG
Kaiseram 07.10.2019 | 16:04
war Sie vermutlich zu feige
Unverschämte Aussage!
Dann eben zu überlastet o.ä.. Sie sollten auf eine schriftliche Antwort bestehen. Im Zweifelsfall kann sich sonst niemand mehr an das Gesagte erinnern.
Resiakam 07.10.2019 | 19:25
Ich hatte eine schriftliche Anfrage gestellt mit der Bitte, dass ich eine schriftliche Antwort bekomme. Darauf kam heute der Anruf, dass sie mir nichts schreiben könnten, da laut meines Rentenbescheides keine Einschränkungen angegeben sind.
Sie hätte doch nur das aufschreiben müssen, was Sie Ihnen telefonisch mitgeteilt hat. Kopfschüttel...
Und dann spielt die Chefetage eines Tages Aktengucken :"Wer hat das erlaubt, seit wann wird da gearbeitet, wieso noch die Rente gezahlt? Überprüfung, aber zack"!
W°lfgangam 07.10.2019 | 20:26
JA! Hallo Marion, lesen Sie diesem Beitrag, am Ende finden Sie ein paar Links zu weiteren Beiträgen, in denen dieses Thema EMRT /Std.-Zahl /Hinzuverdienst bis zum Gehtnichtmehr breitgetreten worden ist und wie Sie sich formell gegenüber der DRV verhalten sollten = Mitteilungspflichten: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Gruß w. PS: "Der Anruf kam heute und die Mitarbeiterin meinte, da bei mir im Bescheid keine Einschränkung in Hinblick auf die Tätigkeitszeit steht (also unter 3 Std/täglich und unter 15 Std wöchentlich) weiß sie nicht, warum ich überhaupt angefragt habe." Etwas 'merkwürdig' die Aussage, da die Bewilligung voller EMRT schon die Einschränkung als solche mit sich bringt - muss daher im Bescheid nicht nochmals erwähnt werden ;-) UND TROTZDEM können/dürfen Sie drauflos arbeiten, wie Sie es noch schaffen, nur der Hinzuverdienst entscheidet dann über die weitere Rentenhöhe. Aber, lesen Sie erstmal in Ruhe die Links nach.
Marionam 08.10.2019 | 12:35
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe eben nochmal bei der Rentenversicherung angerufen. Nachdem mir wieder gesagt wurde, es würde ja alles im Bescheid stehen, habe ich nun auf eine schriftliche Rückmeldung auf meine schriftliche Anfrage bestanden. Sie wollte es der entsprechenden Sachbearbeiterin durch geben, die Ende der Woche wieder im Hause sein soll. Ich bin gespannt und warte es mal ab.
Vorsichtam 08.10.2019 | 17:00
Naja, die Aussage der "Telefonistin" ist so pauschal nicht haltbar. Auch weiß diese Person, daß hier eine schriftliche Antwort fällig ist. Es könnte sich bei der vollen EM-Rente auch um eine Arbeitsmarktbedingte volle EM-Rente handeln, obwohl medizinisch noch ein Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden täglich vorliegt. Wenn dann über 6300Eur pro Jahr verdient wird, kann das auch zur Änderung von voller auf teilweiser EM-Rente, also Halbierung, führen. Wie verteilen sich die 12 Std. pro Woche usw.? Man sollte hier, wie schon richtig angemerkt, auf eine schriftliche Antwort für diesen individuell zu betrachtenden Fall bestehen und warten.
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