Guten Morgen Marion,
Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers zu der Beurteilung gekommen sind, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung zu arbeiten.
Sie müssen daher jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen und dann wird bei Ihrem zuständigen RV-Träger anhand Ihrer ganz individuellen Situation geprüft werden, ob
- ein Anhaltspunkt bestehen könnte, dass Ihr gesundheitlicher Zustand sich gebessert hat oder
- ob davon auszugehen ist, dass Sie diese Tätigkeit über Ihre eigentliche Fähigkeit hinaus ausüben (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit").
Klären Sie dies vorab schriftlich mit Ihrem RV-Träger und bestehen Sie auf eine schriftliche Mitteilung.