Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen Marion,
Sie bekommen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil die Sozialmediziner Ihres Rentenversicherungsträgers zu der Beurteilung gekommen sind, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mindestens 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Beschäftigung zu arbeiten.
Sie müssen daher jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen und dann wird bei Ihrem zuständigen RV-Träger anhand Ihrer ganz individuellen Situation geprüft werden, ob
- ein Anhaltspunkt bestehen könnte, dass Ihr gesundheitlicher Zustand sich gebessert hat oder
- ob davon auszugehen ist, dass Sie diese Tätigkeit über Ihre eigentliche Fähigkeit hinaus ausüben (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit").
Klären Sie dies vorab schriftlich mit Ihrem RV-Träger und bestehen Sie auf eine schriftliche Mitteilung.
Ich hatte eine schriftliche Anfrage gestellt mit der Bitte, dass ich eine schriftliche Antwort bekomme. Darauf kam heute der Anruf, dass sie mir nichts schreiben könnten, da laut meines Rentenbescheides keine Einschränkungen angegeben sind. Sie hat sich extra den ersten Bescheid raus gesucht. Daher bin ich grad echt ratlos.Gibt es das, dass diese Regelung wirklich individuell geregelt sein kann und das nur der Hinzuverdienst beachtet wird? Das habe ich noch nie gehört und ich möchte auch nichts falsch machen.Nur wenn Sie Ihre Frage schriftlich an die DRV richten und auf eine schriftliche Antwort bestehen, werden Sie eine rechtsverbindliche Antwort erhalten. MfG
Dann eben zu überlastet o.ä.. Sie sollten auf eine schriftliche Antwort bestehen. Im Zweifelsfall kann sich sonst niemand mehr an das Gesagte erinnern.war Sie vermutlich zu feigeUnverschämte Aussage!
Dann eben zu überlastet o.ä.. Sie sollten auf eine schriftliche Antwort bestehen. Im Zweifelsfall kann sich sonst niemand mehr an das Gesagte erinnern.war Sie vermutlich zu feigeUnverschämte Aussage!
Und dann spielt die Chefetage eines Tages Aktengucken :"Wer hat das erlaubt, seit wann wird da gearbeitet, wieso noch die Rente gezahlt? Überprüfung, aber zack"!Ich hatte eine schriftliche Anfrage gestellt mit der Bitte, dass ich eine schriftliche Antwort bekomme. Darauf kam heute der Anruf, dass sie mir nichts schreiben könnten, da laut meines Rentenbescheides keine Einschränkungen angegeben sind.Sie hätte doch nur das aufschreiben müssen, was Sie Ihnen telefonisch mitgeteilt hat. Kopfschüttel...
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