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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente

von Silke Gröniger28.04.2014 | 02:55
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7 Antworten

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Hallo, in meinem Rentenbescheid steht das ich monatlich 400 Euro hinzuverdienen darf. Hat der sich wie bei den Mini-Jobs jetzt auch auf 450 Euro erhöht? Wie Stunden darf man denn täglich bei voller Erwerbsminderungsrente arbeiten? Silke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silke,

die Grenze hat sich auf 450,- Euro erhöht. Allerdings, empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Beschäftigung dies unbedingt Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen und vorab um Prüfung zu bitten, ob die angestrebte Beschäftigung und in dem von Ihnen vorgesehenen Umfang auch nicht rentenschädlich sein wird. Der Anmerkung von „Schorsch“ kann somit nur beigepflichtet werden.

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6 Antworten

Silke Grönigeram 28.04.2014 | 08:49
Aber bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist doch eine Grenze festgelegt.
GroKoam 28.04.2014 | 08:45
Sie dürfen so viel arbeiten wie Sie wollen. Wer sollte Ihnen das verbieten.
Silke Grönigeram 28.04.2014 | 08:49
Aber bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist doch eine Grenze festgelegt.
Steppenwolfam 28.04.2014 | 10:40
Wenn Sie Ihre Rente nicht verlieren wollen....arbeiten Sie täglich nie mehr als 3h am Besten darunter.....und wöchentlich nie mehr als 15 h! Sie dürfen bis zu 450 Euro verdienen....solange wird jedenfalls Ihre Rente nicht gekürzt! Sie müssen das der DRV melden....steht ja in Ihrem Rentenbescheid aber das wissen Sie ja! Sie beziehen EW-Rente weil Sie nicht mehr am regulären Arbeitsmarkt täglich mehr als 3 h arbeiten können also sollten Sie sich auch bei einem Minijb daran halten! Den sollte es zu einer Nachprüfung Ihrer Rentenberechtigung kommen könnte Ihre Rente schnell ganz oder teilweise wegfallen da Sie ja beweisen Sie können doch arbeiten! Also immer aufpassen und sich nichts erzählen lassen.....von irgendwelchen Experten......eine Sachbearbeiter drückt ein Auge zu, der Andere lässt Sie auflaufen! MfG Der Steppenwolf
Schorscham 28.04.2014 | 15:37
Die Grenze liegt bei "unter 3 Stunden/täglich". Sobald Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten, - auch unregelmäßig -, sind Sie im rentenrechtlichen Sinn nicht mehr vollständig erwerbsgemindert, sofern Sie nicht den Nachweis erbringen können, dass sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten. Das entscheidet allerdings der sozialmedizinische Dienst der DRV und nicht Ihr Hausarzt!
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