Hallo, NordStorch,
die Regularien, wie Ihr Hinzuverdienst berechnet wird, sind in Ihrem Rentenbescheid unter dem Punkt „Hinzuverdienst“ dargestellt. Diese Berechnungen sind individuell und sind davon abhängig, welche Einkünfte Sie bisher erzielt haben.
Bei Erwerbsminderungsrenten ist dabei von Bedeutung, welches Einkommen in den letzten 15 Jahren von Ihnen erzielt wurde. Das höchste Einkommen in der Zeit wird maßgebend für die Hinzuverdienstregelung. Laut Ihren eigenen Angaben sind das ca. 50000 EUR. Diese Festlegung verändert sich bei Erwerbsminderungsrentnern grds. nicht.
Bei Altersrenten ist das anders. Wer über mehr als 6300 EUR brutto im Kalenderjahr verfügt, muss mit Kürzungen der Altersrente rechnen. In den beiden Jahren 2020 und 2021 haben sich diese Hinzuverdienstgrenzen aufgrund der „Corona-Situation“ wesentlich verändert. Wer eine Altersrente bezieht darf im Jahr 2021 46060 EUR (statt nur 6300 EUR) im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Altersrente kommt.
Sie, als Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind davon nicht betroffen. Die Berechnung Ihrer Hinzuverdienstgrenze wird, wie eingangs beschrieben ermittelt – also anders als bei Altersrentnern.