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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze Teil-Erwerbsminderungsrente

von NordStorch02.11.2021 | 20:50
91 Ansichten
3 Antworten

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Moin, Ich bin seit rund 5 Monaten in Teilzeit für 3.5 Stunden/täglich, nach sehr langer Krankheitszeit, wieder am Arbeiten.Also nahezu an der untersten Grenze der sozialversicherungspflichtigen Schwelle von 3 Arbeitsstunden am Tag. Ich habe eine Teil-Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Meine Hinzuverdienstgrenze liegt bei über 50000 €/ Jahr. Ändern sich diese Hinzuverdienstgrenzen eigentlich jährlich und wie werden die berechnet, oder ist das Jahr 2021 aufgrund von Corona eine Ausnahme, was diese hohe Hinzuverdienstgrenze erklärt? Im Internet steht was von Grenzen von ( mindestens) rund 15000€/Jahr Diese Schwelle wäre auch bei Teilzeit schnell überschritten. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, NordStorch,

die Regularien, wie Ihr Hinzuverdienst berechnet wird, sind in Ihrem Rentenbescheid unter dem Punkt „Hinzuverdienst“ dargestellt. Diese Berechnungen sind individuell und sind davon abhängig, welche Einkünfte Sie bisher erzielt haben.

Bei Erwerbsminderungsrenten ist dabei von Bedeutung, welches Einkommen in den letzten 15 Jahren von Ihnen erzielt wurde. Das höchste Einkommen in der Zeit wird maßgebend für die Hinzuverdienstregelung. Laut Ihren eigenen Angaben sind das ca. 50000 EUR. Diese Festlegung verändert sich bei Erwerbsminderungsrentnern grds. nicht.

Bei Altersrenten ist das anders. Wer über mehr als 6300 EUR brutto im Kalenderjahr verfügt, muss mit Kürzungen der Altersrente rechnen. In den beiden Jahren 2020 und 2021 haben sich diese Hinzuverdienstgrenzen aufgrund der „Corona-Situation“ wesentlich verändert. Wer eine Altersrente bezieht darf im Jahr 2021  46060 EUR (statt nur 6300 EUR) im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Altersrente kommt.

Sie, als Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind davon nicht betroffen. Die Berechnung Ihrer Hinzuverdienstgrenze wird, wie eingangs beschrieben ermittelt – also anders als bei Altersrentnern.

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2 Antworten

Grübelam 03.11.2021 | 13:41
Also diese Aussage des Experten überrascht aber sehr! Ist es nicht vielmehr so, dass gerade Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen können?!? Immer vorausgesetzt natürlich, dass es sich nicht um eine sog. "vorgezogene" Altersrente handelt?!
NordStorcham 03.11.2021 | 21:54
Vielen Dank für die Info! 》DRV-Antwort.
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