Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze und Verkauf von Eigentum

von Herr Rentner30.07.2020 | 22:00
324 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich beziehe die volle Erwerbsminderungsrente. Ich verkaufe demnächst Inventar aus einigen Häusern, die ich möbliert vermietet habe (als Privatperson V&V), an eine Firma die das übernimmt. Gelten Einnahmen aus diesem Verkauf als Hinzuverdienst und senken diese evtl. meine Rente bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze? Mit freundlichen Grüßen Der Rentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Rentner,

wir schließen uns der Antwort von Siehe hier an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Spätaussiedlersohnam 31.07.2020 | 00:48
Dann dürfte man auch nichts erben als EM-Rentner. Kann ja wohl nicht wahr sein. Außer man ist in der Grundsicherung, was hier aber bestimmt nicht der Fall ist.
Siehe hieram 31.07.2020 | 03:22
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht zum anzurechnenden Arbeitseinkommen (*3.2) und auch Veräußerungsgewinne (*3.2.4) ebenfalls nicht, wenn sie nicht dem steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit zuzuordnen sind. Ebenfalls nicht als Hinzuverdienst anzurechnen sind (Veräußerungs)Gewinne, die noch aus einer vor Beginn der EM-Rente aufgegebenen selbstständigen Tätigkeit nach Geschäftsaufgabe abgerechnet werden auch wenn sie nach dem Zuflussprinzip steuerrechtlich doch in den Zeitraum des EM-Rentenbezugs fallen. Im Einzelnen und ausführlich nachzulesen ist dies hier (insbesondere unter den o.a. Abschnitten 3.2 und 3.2.4): https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Werner67am 31.07.2020 | 07:52
solange das Finanzamt die Gewinne aus den Verkäufen nicht als gewerbliche Einkünfte einstuft, stellen sie keinen Hinzuverdienst für die Erwerbsminderungsrente dar. Gruß Werner
Der Rentneram 31.07.2020 | 15:34
Super, vielen Dank für die tolle Erklärung! Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026