Hallo Heinz,
überschreitet der kalenderjährliche Hinzuverdienst die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 EUR, wird die Altersrente als Teilrente geleistet.
Die zustehende Teilrente berechnet sich sowohl bei der Berücksichtigung von voraussichtlichem als auch bei tatsächlichem Hinzuverdienst wie folgt:
Der kalenderjährliche Hinzuverdienst wird der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Der die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR übersteigende Betrag wird in einem ersten Schritt durch 12 geteilt und zu 40 % von der monatlichen Vollrente abgezogen.
In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob der so errechnete Rentenbetrag noch weiter zu kürzen ist, weil auch der Hinzuverdienstdeckel überschritten wird:
Übersteigen der bereits gekürzte Rentenbetrag und ein Zwölftel des kalenderjährlichen Hinzuverdienstes zusammen den Hinzuverdienstdeckel, wird der übersteigende Betrag zusätzlich (voll) von dem im ersten Schritt errechneten Rentenbetrag abgezogen.
Am besten wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich eine Probeberechnung erstellen mit dem Hinzuverdienst für 2022.