Bei der Hinzuverdienstregelung gilt bis zum 30.06.2017 die bekannte monatliche 450,00 Euro-Grenze, mit der Option der doppelten Überschreitung pro Kalenderjahr. Ab 01.07.2017 wird die Hinzuverdienstregelung durch das sogenannte „Flexi-Rentengesetz“ geändert. Man verabschiedet sich von der starren monatlichen Betrachtungsweise und führt einen jährlichen Hinzuverdienst von maximal 6300 Euro ein (14x450 Euro). So gesehen erhöht sich der mögliche Hinzuverdienst nicht, die Ausübung der Beschäftigung wird lediglich flexibler.