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Hinzuverdienstgrenzen

von walker19.03.2009 | 09:02
985 Ansichten
4 Antworten

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ich erhalte im Alter von 60 Jahren nach Altersteilzeit neben der normalen Rente eine Betriebsrente. Hat diese Betriebsrente etwas mit der Hinzuverdienstgrenze zu tun? Wenn Ja, übersteigt diese vermutlich die Hinzuverdienstgrenze. Was muß beachtet werden? Wenn nein, wie ist Grenze eines darüber hinausgehenden Verdienstes zu ermitteln? Danke und Gruß, kwb

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo walker,

eine Betriebsrente wird nicht als Hinzuverdienst bei einer Altersrente berücksichtigt - Sie brauchen sich hinsichtlich der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen also keine Sorgen zu machen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Für bestimmte Einkünfte (Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Krankengeld und ähnliche Leistunge) muss vor 65 die Hinzuverdienstgrenze eingehalten werden. Diese beträgt für die Vollrente monatlich 400 Euro und kann im Jahr zweimal bis zum Doppelten überschritten werden. Bei höherem Einkommen kann man die Altersrente auch als Teilrente beziehen - dann gelten andere Hinzuverdienstgrenzen, die für jeden Versicherten individuell berechnet werden.

2 Antworten

kwbam 19.03.2009 | 10:05
Besten Dank für die Antwort. Wie aber sieht es mit weiterem Hinzuverdienst aus? Soweit ich weiß, ist dieser bis zum Alter 65(67) beschränkt. Kann man die Grenze pauschal beziffern oder bedarf die Feststellung einer individuellen Prüfung? Danke und Gruß, kwb
PISAam 19.03.2009 | 10:28
Hallo kwb, der Hinzuverdienst bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze liegt bei 400,00 Euro. ( Minijob )
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