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Experten-Antwort

Hochrechnung bei Rentenantragsstellung sinnvoll?

von dada06.01.2026 | 15:38
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6 Antworten
Guten Tag, ich möchte zum 01.07.2026 in meine Altersrente gehen und frage mich, ob eine Tariferhöhung (öffentl. Dienst TVöD), die im Mai und Juni 2026 noch dazukämen, relevant wären? Was würden Sie raten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2026 | 08:11

Hallo dada,

 

sollten Sie sich im Rahmen der Rentenantragstellung für die Hochrechnung entscheiden, wird das Entgelt für bis zu drei Monate vor Rentenbeginn auf Grundlage des Entgeltes aus den letzten 12 Monaten hochgerechnet. Änderungen des tatsächlichen Entgeltes (und damit auch die Tariferhöhung ab Mai) innerhalb des Hochrechnungszeitraums finden dann keine Berücksichtigung und führen auch zu keiner Nachberechnung der Rente.

 

Sollten Sie keine Hochrechnung wünschen, so berechnet sich die Rente aus dem tatsächlichen Entgelt bis Ende Juni 2026. Allerdings kann die Rente erst nach der Entgeltmeldung ihres Arbeitsgebers berechnet werden. Somit ergeben sich voraussichtlich Verzögerung bei der Versendung des Rentenbescheides und bei der Auszahlung der Rente. Sie erhalten dann eine Nachzahlung. 

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Königam 06.01.2026 | 15:58
Keine Hochrechnung. Das führt dann oft zu einer verzögerten Zahlung, dafür haben Sie aber auch keine Hochrechnungsverluste. Das würden Sie allerdings auch erfahren, wenn Sie sich bei der Antragstellung durch kompetente Personen unterstützen lassen.
Fliederam 06.01.2026 | 16:01
Wenn Sie Ihr Entgelt hochrechnen lassen, werden die Monate April, Mai, Juni mit dem Durchschnittsentgelt der letzten 12 Monate berücksichtigt. Vorteil: Sie bekommen voraussichtlich pünktlich zum 31.7. die erste Rentenzahlung. Wenn Sie Ihr Entgelt nicht hochrechnen lassen, wird das tatsächliche Entgelt für April, Mai, Juni berücksichtigt und somit auch die Tariferhöhung. Nachteil: die Rente kann erst berechnet werden, wenn Ihr Arbeitgeber die Beiträge bis einschl. 30.6. auch gemeldet hat und die erste Rentenzahlung wird sich dann voraussichtlich verzögern.
.am 06.01.2026 | 17:32
Welche Vorstellung haben Sie über eine Gehaltserhöhung für 2 Monate und deren Auswirkung auf Ihre zukünftige Rente ? Als Beispiel bei Erhöhung Ihres Gehaltes für die beiden Monate in Höhe von 500 € erhöht sich Ihre spätere Rente um ca. 0,40 €.
KSCam 06.01.2026 | 18:15
letztlich ght es um plus/mminus weniger als 1 E Monatsrente. Wenn Sie Reserven haben und ein oder 2 Monate überbrücken können, verzichten Sie auf die Hochrechnung (und dann macht es auch wenig Sinn den Antrag vor Mai 26 zu stellen, da die Freigabe erst frühestens Ende Juni erfolgen kann wenn die Meldung des AG da ist). Auch die ZVK/VBL kommt dann nicht pünktlich....wird aber ebenfalls nachgezahlt. Leben Sie von der Hand in den Mund (sind auf pünktichen Eingang der Juli Rente am 31.07. angewiesen), beantragen Sie die Rente halt mit Hochrechnung irgendwann im März 26. Ihr Vrsicherungskonto ist ja selbstrdend geklärt :)
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