Hallo dada,
sollten Sie sich im Rahmen der Rentenantragstellung für die Hochrechnung entscheiden, wird das Entgelt für bis zu drei Monate vor Rentenbeginn auf Grundlage des Entgeltes aus den letzten 12 Monaten hochgerechnet. Änderungen des tatsächlichen Entgeltes (und damit auch die Tariferhöhung ab Mai) innerhalb des Hochrechnungszeitraums finden dann keine Berücksichtigung und führen auch zu keiner Nachberechnung der Rente.
Sollten Sie keine Hochrechnung wünschen, so berechnet sich die Rente aus dem tatsächlichen Entgelt bis Ende Juni 2026. Allerdings kann die Rente erst nach der Entgeltmeldung ihres Arbeitsgebers berechnet werden. Somit ergeben sich voraussichtlich Verzögerung bei der Versendung des Rentenbescheides und bei der Auszahlung der Rente. Sie erhalten dann eine Nachzahlung.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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