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Experten-Antwort

Hochrechnung Teilrene/Rente

von Rita23.07.2024 | 12:51
334 Ansichten
4 Antworten
Hallo liebe Forumteinnehmer, ich bin 1960 geb. und könnte lt. Rententräger zum 01.04.2025 Abschlagsfrei in Rente gehen, (Anrechnung von Kindererziehungszeiten). Da ich aber wegen der Kinder über 10 Jahre nicht berufstätig war, dann mit nur halbe Tage wieder ins Berufsleben zurück, ist meine Rente natürlich nicht sehr hoch. Die letzten Jahre konnte ich zwar Vollzeit arbeiten, trotzdem habe ich mein halbes Berufsleben mit nur Teilzeitarbeit verbracht. Eine Freundin erzählte mir dann von der Teilrente. Da bin ich gerade dabei mich umgehend zu informieren. Meinen Arbeitgeber möcht ich auch mit ins Boot holen, da ich dann Stundenreduzieren möchte. Gründe: wegen 2 Arbeitsunfällen nicht mehr so belastbar, aber ohne BG Rente. Vom Rententräger habe ich nun das Wort Hochrechnung mit ins Spiel gebracht bekommen, womit ich überhaupt nichts anfangen kann. Mein Verdienst der letzen 3 Monate, bis zum Antrag der Teilrente wird sich nicht großartig verändern. Wie verhalte ich mich nun, ist mein Vorhaben der Teilrente eine gute Idee oder schon Vollrente beatragen besser und trotzdem weiter arbeiten, was ist am Sinnvollsten? Ich dachte bei Teilrente bin ich weiter beim jetztigen Arbeitgeber Sozial abgesichert (Krankengeldanspruch, Urlaubsgeldanspruch usw.). Vielleicht kann mir hier jemand etwas mehr über das Modell Teilrente und weiter Arbeiten, Vorteile und auch evtl. gravierende Nachteile übermitteln. Auch würde mich interessieren, ob ich dann mit meinem Verdienst in eine andere Steueklasse rutsche, zt. bin ich getrennt lebend in der Steuerklasse I. Liebes Forum ich freue mich auf für mich positive vielleicht auch schon Erfahrungen mit der Teilrente von den einen oder anderem und verbleibe mit besten Wünschen Rita

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2024 | 13:15

Hallo Rita, 

aufgrund der rechtlichen Komplexität des Sachverhalts halten wir zur Klärung Ihrer Fragen eine individuelle Beratung für sinnvoll.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Königam 23.07.2024 | 14:51
Wozu eine Teilrente, wenn Sie unbegrenzt hinzuverdienen können? Nur eine Teilrente von 99,99% macht Sinn, wenn Sie während des Rentenbezuges weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben wollen. Steuerrechtlich werden Sie hier im Forum nicht beraten. Nutzen Sie die Suchfunktion (Lupe). Zu diesem Thema gibt es hier schon zahlreiche Threads!
Steuern macht die DRV nichtam 23.07.2024 | 15:02
User "Fritze" hat ja schon die zentrale DRV-Internetseite verlinkt. Für die Steuerklasse spielt es keinerlei Rolle, ob Sie einen Minjob ausüben oder nicht. Daran ändert sich also nichts. Auch für die EM-Rente selber gilt keinerlei Steuerklasse. Falls für die EM-Rente Einkommensteuer zu zahlen ist (das hängt von der Höhe des jährlichen zu versteuernden Einkommens ab), und damit von Ihnen eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, setzt das Finanzamt dann in der Regel (wenn Steuer voraussichtlich höher als 400 Euro) für die Folgejahre eine vierteljährliche Vorauszahlung fest.
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