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Experten-Antwort

Höhe der Rente

von Mika26.09.2018 | 12:12
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach über 41 Jahren vollzeitlicher Erwerbstätigkeit und einem Alter von 56 Jahren bin ich nun arbeitslos geworden. Ich beabsichtige jetzt aus verschiedenen Gründen auf allenfalls Teilzeit oder Minijobs umzusteigen. Ich beabsichtige mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Frage 1: Bleibt mir die in über 41 Jahren Stand jetzt erarbeitete Rentenhöhe vollumfänglich erhalten wenn ich nicht oder wie beschrieben weniger arbeite? Frage 2: Lohnt es sich privat einzuzahlen? Freundliche Grüße Mika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mika,

die bisher erworbenen Entgeltpunkte bleiben erhalten.

Um den Erwerbsminderungsschutz weiterhin aufrecht zu erhalten, wären Pflichtbeiträge zu zahlen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Aufstockung im Minijob. Aufgrund der Kündigung durch den Arbeitgeber dürfte allerdings zunächst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Hierbei erfolgt auch eine Pflichtbeitragszahlung zur Rentenversicherung, die den Rentenanspruch erhöht.

Freiwillige Beiträge können auf Antrag nur dann gezahlt werden, wenn parallel keine Pflichtversicherung vorliegt.

Eine andere Möglichkeit der Erhöhung der Rente wäre, dass eine einmalige Kapitaleinzahlung vorgenommen wird, um Abschläge, die bei einem vorzeitigen Renteneintritt entstehen würden, auszugleichen. Hierzu kann man vom Rentenversicherungsträger unverbindlich eine Auskunft über die Höhe des einzuzahlenden Betrages anfordern.

Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, eine persönliche Beratung bei der Rentenversicherung vor Ort, um Ihre individuelle Situation mit einem Berater zu erörtern.

Die Adressensuche finden Sie unter folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 26.09.2018 | 12:40
Hallo Mika! Die bislang erworbenen Entgeltpunkte bleiben (sofern die Gesetzgebung nicht ganz neue Wege geht) natürlich erhalten. Aus diesen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor (vor dem regulären Rentenbeginn mindernd), dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert bestimmt sich die Rentenhöhe. Bei 40 EP und einer regulären Altersrente im Westen vereinfacht 40 * 32,03 = 1281,20 Vorzeitig (z.B. mit Beginn 63) kommen die Abschläge noch runter. Mit 41 Beitragsjahren sollte die Voraussetzung für die (abschlagsbehaftete) Rente mit 63 erfüllt sein. Wenn Sie weiter (in geringem Umfang) arbeiten, kommen noch (in geringem Umfang) Entgeltpunkte oben drauf. Wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie keine freiwilligen Beiträge leisten. Ansonsten gilt auch hier, das kommt noch oben drauf. Das rechnet sich pi-mal-daumen nach etwa 20 Jahren ... Alternativ können Sie auch einzahlen, um den Abschlag bei der Rente mit 63 auszugleichen, hierzu fargen Sie bei der DRV nach, die rechnet Ihnen aus, welchen BEitrag Sie dazu einzahlen können. Wenn Sie noch knapp 2 Jahre länger "durchhalten", könnten Sie die Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag erhalten. Hierzu müssten 45 Jahre erfüllt sein, wozu auch ein versicherungspflichtiger Minijob und freiwillige Beiträge zählen. Ebenso die jetzt anstehende Arbeitslosigkeitszeit. Wenn Sie ein paar Szenarien genauer definiert haben, können Sie sich in einer Beratungsstelle der DRV ausrechnen lassen, wie dann die Rente aussieht und wann sie beginnen kann.
Mikaam 27.09.2018 | 10:30
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!
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