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Experten-Antwort

Höhe der Rente nach Reduzierung der Arbeitszeit

von Karin30.10.2022 | 12:07
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, seit 01.04.2020 erhalte ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderug. Bereits ab 01.01.2017 hatte ich meine Arbeitszeit freiwillig wegen meiner gesundheitlichen Einschränkung reduziert. Nun habe ich gelesen, dass die Höhe der Erwerbsminderungsrente und auch die Höhe der darauf folgenden Regelaltersrente so berechnet/bemessen würden, als hätte ich voll gearbeitet. Ist das so richtig? Und wie wird das nachgewiesen? Der Rententräger hat ja keine Kenntnis von dem Umstand, sondern sieht nur, dass sich mein Gehalt ab 01.01.2017 verringert hat. Kann ich meinen Rentenanspruch vor diesem Hintergrund jetzt noch überprüfenlassen? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

bei der Rentenberechnung werden alle bis zum Leistungsfall zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Bei einer Erwerbsminderungsrente wird zusätzlich eine Zurechnungszeit ermittelt. § 59 SGB VI. Vereinfacht oft als hoch Rechnung bezeichnet.

Bei der Bewertung der Zurechnungszeit werden, wie von "Zuschläge" beschrieben, zwei Zeiträume für die Bewertung ermittelt.

Für die Bewertung der Zurechnungszeiten wird der höhere Wert heran gezogen.

Diese Berechnungen ersehen Sie aus den weiteren Anlagen zum Rentenbescheid. Sollten Ihnen die Berechnungsanlagen noch nicht vorliegen, können Sie diese schriftlich bei Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Viele Grüße Ihr Expertenteam

der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Kerstinam 30.10.2022 | 12:32
Das wurde doch schon 2020 berechnet. Verstehe ich nicht was sie jetzt wollen. Und die Altersrente bleibt wie die Erwerbsminderungsrente.
Kerstinam 30.10.2022 | 12:34
Bei der Ermittlung des Durchschnittswertes, fallen die letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung heraus, wenn dieses für den Versicherten günstiger ist. Die Entgeltpunkte aus beruflicher Tätigkeit und Zurechnungszeit werden addiert.
Abschlägeam 30.10.2022 | 12:34
Hallo Karin, im Rahmen der Vergleichsbewertung wurde bei der Berechnung Ihrer EM-Rente wurde dieser Umstand bereits berücksichtigt. Hier wurden zwei Berechnungen gemacht, wobei in der einen davon die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung 'herausgenommen' wurden. Und dann wurde mit dem sich aus diesen Vergleichsberechnungen ergebendem höheren Wert Ihre EM-Rente berechnet. Überprüfen können Sie dies, indem Sie sich die 'kompletten' Berechnungsunterlagen zu Ihrem Rentenbescheid (auch jetzt noch) anfordern. Oder Sie lesen es hier nach und können auch davon ausgehen, dass dies auch bei Ihnen korrekt so angewandt wurde: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ein schönes Restwochenende!
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