Hallo Karin,
bei der Rentenberechnung werden alle bis zum Leistungsfall zurückgelegten Zeiten berücksichtigt. Bei einer Erwerbsminderungsrente wird zusätzlich eine Zurechnungszeit ermittelt. § 59 SGB VI. Vereinfacht oft als hoch Rechnung bezeichnet.
Bei der Bewertung der Zurechnungszeit werden, wie von "Zuschläge" beschrieben, zwei Zeiträume für die Bewertung ermittelt.
Für die Bewertung der Zurechnungszeiten wird der höhere Wert heran gezogen.
Diese Berechnungen ersehen Sie aus den weiteren Anlagen zum Rentenbescheid. Sollten Ihnen die Berechnungsanlagen noch nicht vorliegen, können Sie diese schriftlich bei Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
Viele Grüße Ihr Expertenteam
der Deutschen Rentenversicherung