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Experten-Antwort

Höhe der Sozialabgaben auf betrieblich BU-Rente

von Karl Käfer01.02.2014 | 06:56
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Ich zahle monatlich betriebliche Altersvorsorge. Es ist auch eine BU miteingeschlossen. Im Vertrag steht, dass bei voller EM eine Rente in Höhe der erreichten Anwartschaft gezahlt wird. In welcher Höhe müßte ich im Fall einer Inanspruchnahme der BU Sozialversicherungsabgaben zahlen? Danke für die Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Karl Käfer,

aufgrund Ihrer Ausführungen, gehe ich davon aus, dass Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind und die Beitragshöhe für die Kranken- und Pflegeversicherung erfahren möchten.

Deshalb sollten Sie sich hinsichtlich der Höhe der Beitragsbelastung aufgrund des Bezugs einer Rente wegen BU aus betrieblicher Altersabsicherung an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Die Rente wegen BU aus betrieblicher Altersabsicherung stellt kein Arbeitentgelt aus abhängiger Beschäftigung dar und somit sind daraus auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu zahlen.

Ob und inwieweit dieser Rente wegen BU als Einkünfte im Sinne des Steuerrechts gelten oder nicht, klären Sie bitte mit einem Experten für das Steuerrecht z.B. beim Finanzamt, beim Lohnsteuerhilfeverein und einem Steuerberater/ einer Steuerberaterin. Achtung dadurch können für Sie ggf. Kosten entstehen.

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