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Höherbewertung von Kindererziehungszeiten

von Maga19.05.2008 | 15:09
1783 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe 3 Kinder und bin seit 1998 in Rente.Gab es ca. im Jahr 2000 eines Gestztesänderung, durch die automatisch man mehr Rente bekam, wenn man Kinder erzogen hatte?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

das Gesetz über Kindererziehungszeiten gibt es seit 1986, die Kinderberücksichtigungszeiten gibt es seit 1992.

Da Sie seit 1998 Rentnerin sind, müssten die Kindererziehungszeiten bei Ihnen voll bewertet werden, sofern die persönlichen Anrechungsvoraussetzungen dafür erfüllt sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

brille und wolfgang haben Ihre Anfrage bereits näher ausgeführt.

Vielen Dank an die beiden!

6 Antworten

Schiko..am 19.05.2008 | 15:23
Für geburten bis 31.12. 1991 erhält die mutter,oder auch evtl.der vater je kind 1 EP.(entgeltpunkt) gut- geschrieben. Für geburten ab 1992 wurde dies auf 3 EP. er- weitert. Für 1 EP. werden 26,27, ab 1.7.08 26,56 rente gutgeschrieben. Entsprechend sind es 3 bzw. 9 EP., wenn alle ge- burten in die genannten zeiträume fallen. Bin sicher, dies ist aus dem rentenbescheid auch zu ersehen. Mit freundlichen Grüßen.
Magaam 19.05.2008 | 15:33
Aus dem Rentenbescheid ergeben sich nur 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr, nicht 1 EP. Das wurde dann wohl 2000, wie Brille erläuterte, Korigiert?
Brilleam 19.05.2008 | 15:20
Hallo Maga! Was Sie meinen hängt vmtl. mit § 70 Abs. 2 SGB VI a.F. i.v.m. dem ehem. § 256d SGB VI zusammen: Die frühere, stufenweise Berücksichtigung wurde bei den damals bereits lfd. Renten in der Zeit bis zum 01.07.2000 nachgeholt. Sie haben also in den betreffenden Jahren eine größere Rentenanpassung erfahren, als die Rentner, welche keine Kindererziehungszeiten im Verlauf haben. Der Ausgleich erfolgte im maschinellen Verfahren, ohne extra Antrag.
Wolfgangam 19.05.2008 | 15:25
Von 1998 bis 2000 wurde stufenweise die Bewertung der Kindererziehungszeiten von vormals 75 % auf 100 % eines Durchschnittseinkommen heraufgesetzt (und die nur vergleichende Bewertung bei konkurrierenden Versicherungszeiten eingestellt). Bei laufenden Renten ging das automatisch für die im Rentenkonto enthaltenen Kindererziehungszeiten. Gruß w.
Brilleam 19.05.2008 | 15:36
Hallo Maga! Genau so war es - vielleicht haben Sie noch die Anpassungsmitteilungen der Jahre 1999 und 2000. Rechnen Sie nach, ob die Brutto-Rente 1999 mehr als 1,34% und 2000 mehr als 0,60% gestiegen ist, dann wurden die KEZ höher bewertet. In den letzten Jahren sind die KEZ-Werte bei den Anpassungen in einer extra Zeile der Anpassungsmitteilung ausgewiesen (müssten bei 3 Kindern vor 1992 geboren zum 1.7.2007: 78,78 EUR gewesen sein - 3 x 0,9996 x 26,27 EUR).
LSam 19.05.2008 | 21:49
Wenn Sie schreiben, dass im Bescheid von 1998 nur 0,75 EGPT je Kind berücksichtigt wurden bedeutet dies, dass Ihr Rentenbeginn zwischen dem 01.01. und 01.06.1998 lag und Sie für die 12 Monate zu berücksichtigender Kindererziehungszeit (KEZ) der Kinder oder von dem, wo Sie die 0,7500 Entgeltpunkte für 12 Monate erhalten haben, keine eigenen Verdienste erzielt haben, denn die wurden bis Rentenbeginn 06-1998 stets davon abgezogen. Wie schon dargelegt, begann ab 01.07.1998 eine sufenweise Anhebung auf 100% ind drei Jahresschritten. - ab 07-1998 auf 85% = 0,8500 EGPT je Kind, ab 07-1999 auf 90% = 0,9000 EGPT, ab 07-2000 auf 100% = 1,0000 EGPT je Kind. Die jeweilige Veränderung wurde im Anpassungsbescheid, der Ihnen im jeweiligen Jahr 1998, 1999, 2000 mit Wirkung ab jeweils 01.07. zugegangen ist, gesondert textlich und Wertmässig dargestellt, unabhängig von der übrigen Veränderung des Rentenwertes. Dass Personen pro Kind 1,0000 EGPT ab 01.07.2000 bekamen ist ein Sonderfall für Bestandsrentner, denn für alle Neurentner ab 01.07.1998 wurde mit einem neuen Monatswert (KEZ) gerechnet, der bis 30.06.1998 0,0625 war und ab 01.07.1998 0,0833 EGPT je Monat, für 12 Monate nur 0,9996 beträgt. In der Übergangszeit wurde für die Renten-Neuzugänge ab 07-1998 mit KEZ-Zeiten zwar mit 0,0833 je Monat gerechnet, wenn aber beispielsweise Rentenbeginn der 01.12.1998 war, ganz am Schluss der Berechnung nicht 0,9996 EGPT zugeordnet, sondern nur 0,8497, weil bis 30.06.1999 nur die 85% maximal zu berücksichtigen waren.
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