Hallo Andi K,
bei Bezug eines Arbeitsentgeltes zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR liegen Sie in der Gleitzone und zahlen neben anderen Sozialversicherungsbeiträgen einen ermäßigten Beitrag zur Rentenversicherung. Beim mtl. Entgelt von 511,00 EUR fallen bei der Gleitzonenberechnung 30,28 EUR Rentenversicherungsbeitrag an. Sofern Sie auf die Gleitzonenberechnung verzichten, wäre ein mtl. Beitrag in Höhe von 47,78 EUR fällig.
Ein deutlich höherer Rentenanspruch lässt sich hierdurch nicht erzielen.
Es ist von Bedeutung, dass Pflichtbeiträge gezahlt werden, um einen ggf. bereits erworbenen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente weiterhin aufrecht zu erhalten bzw. aufzubauen. Inhaber von Riesterverträgen können hiermit auch die Förderfähigkeit erhalten.