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Experten-Antwort

Höhere Rentenansprüche erwerben.

von Andi K03.08.2016 | 15:20
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Ich fange einen neuen Job an und verdiene damit 511,00 brutto. Wieviel Geld geht von diesem Betrag ab wenn ich höhere Rentenansprüche erwerben möchte. Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andi K,

bei Bezug eines Arbeitsentgeltes zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR liegen Sie in der Gleitzone und zahlen neben anderen Sozialversicherungsbeiträgen einen ermäßigten Beitrag zur Rentenversicherung. Beim mtl. Entgelt von 511,00 EUR fallen bei der Gleitzonenberechnung 30,28 EUR Rentenversicherungsbeitrag an. Sofern Sie auf die Gleitzonenberechnung verzichten, wäre ein mtl. Beitrag in Höhe von 47,78 EUR fällig.

Ein deutlich höherer Rentenanspruch lässt sich hierdurch nicht erzielen.

Es ist von Bedeutung, dass Pflichtbeiträge gezahlt werden, um einen ggf. bereits erworbenen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente weiterhin aufrecht zu erhalten bzw. aufzubauen. Inhaber von Riesterverträgen können hiermit auch die Förderfähigkeit erhalten.

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6 Antworten

William 03.08.2016 | 16:17
Bei 511 € Brutto ist es bestimmt kein Mini Job ,schauen Sie mal im Internet Brutto Netto Rechner Bei Steuerklasse 1 bekommen Sie Ca.406€ Nettolohn ,bei Steuerklasse 5 Ca.371€ ,https://www.gehalt.de/einkommen/brutto-netto-rechner?gclid=CMTUv… In den Abzügen ,sind Krankenkassenbeiträge,Arbeitslosengeld u.Beiträge zur Rentenversicherung enthalten . Vielleicht hilft Ihnen das etwas.
senf-dazuam 03.08.2016 | 17:12
Hallo Andi! Anscheinend handelt es sich um einen Midi-Job (zwischen 450 und 850 Euro, die sog. "Gleitzone"). Hierzu informiert die DRV wie folgt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… "Midijobs sind Beschäftigungen, bei denen Sie monatlich im Jahresdurchschnitt zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro verdienen. Sie haben dabei einen umfassenden Schutz in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, müssen aber nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Damit einher geht allerdings auch eine Reduzierung der Rentenansprüche. Sie können anstatt des reduzierten auch den normalen Sozialversicherungsbeitrag bezahlen, wenn Sie den Ihrem Verdienst entsprechenden Rentenanspruch haben wollen. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber spätestens 14 Tage nach Beginn Ihrer Beschäftigung Bescheid geben." Oder auch zum Thema "Gleitzone" http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… "... Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der Rentenversicherung zu verzichten. ..."
KSCam 03.08.2016 | 19:28
Wenn Sie also die erhöhten Beiträge zahlen wollen zahlen Sie im Jahr ca 180 € (12 mal 15) mehr als bei Anwendung der Gleitzone, jedes so mehr bezahlte Jahr erhöht Ihre spätere Rente um knapp 1 €. Wenn es Ihnen um eine spürbar höhere Rente geht, gibts eigentlich nur einen Tipp: nicht 500 € im Monat sondern wesentlich mehr verdienen. 3000, 4000 oder 5000 €, dann gibts auch vernünftige Rentensteigerungen. Mit 511 € Monatslohn kommen Sie kaum zu einer vernünftigen Rente......egal ob Sie selbst "aufstocken" oder auch nicht.
senf-dazuam 03.08.2016 | 17:18
Nachtrag: Der Arbeitgeber-Beitrag für die Rentenversicherung beträgt (bei 511 Euro) 47,78 Euro. Ihr reduzierter Arbeitnehmer-Beitrag liegt bei 30,28 Euro. Sie können auch den "normalen" Beitrag von 47,78 zahlen, das sind dann eben 15,50 Euro weniger im Portemonnaie. Vermutlich ändern sich allerdings durch die Erklärung auch die Beiträge für die weiteren Sozialversicherungen (Kranken-/Pflege-/Arbeitslosen-Versicherung).
G. Schamperaam 03.08.2016 | 20:52
ahh, sie spekulieren auf die Mindestrente. Naja, vielleicht zahlt sich die Spekulation aus, vielleicht aber auch nicht.
W*lfgangam 03.08.2016 | 20:29
Hallo Andi K, über den Tellerrand geblickt: und wie bestreiten Sie den Rest des Lebensunterhalts, wenn man fragen darf? Ergänzende Leistungen vom Jobcenter? Wären altersabhängig möglich, auch wenn Sie noch in der 'Pension Mutti' wohnen. Gruß w.
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