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Experten-Antwort

Ich habe eine Nachfrage zur Experten-Antwort (Anrechnung von Erwerbsminderungsrente auf Krankengeld)

von Mausi11.08.2026 | 16:40
231 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Frage war in diesem Link und mehrere haben die Experten - Antwort als falsch deklariert: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/teiweie-erwebsminderu… Es würde mich jetzt betreffen, aber meine Krankenkasse hat auch gesagt dass sie kein Recht hätten meine teilweise Erwerbsminderungsrente zu verrechnen, da die teilweise EM-Rente bereits im September 25 beginnt (rückwirkend, sie wurde vorige Woche bewilligt). Ins Krankengeld bin ich jetzt erst seit Mai 2026 gefallen. Somit würde doch die Rente vor Beginn der AU zu erkannt worden sein . Die Verrechnung - Praxis muss ja der DRV bekannt sein. Bitte überprüfen Sie das noch mal. Bislang ist meine Nachzahlung noch nicht erfolgt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mausi,

 

das Krankengeld wird in der Regel trotzdem mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente verrechnet. Es müssen allerdings beide Leistungen denselben Zeitraum betreffen. Die Krankenkasse kürzt unter Umständen das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente nach §50 Abs. 2 SGB V. Beide Leistungen laufen grundsätzlich nebeneinander weiter. Die Rentenversicherung zahlt die Rentennachzahlung zunächst ganz oder teilweise an die Krankenkasse. 

 

Zu Ihrer Nachzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Kkam 11.08.2026 | 17:18
Ob und was auf das Krankengeld angerechnet wird, beantwortet Ihnen Ihre Krankenkasse und eben nicht die Rentenversicherung.
Tomam 11.08.2026 | 17:37
Geben Sie nichts auf die Antworten der Trolle. Selbstverständlich ist so eine Frage durch die DRV zu beantworten. Die DRV macht die Verrechnung mit den Leistungsträgern im Rahmen der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente. Ich würde mal auf die Aussage der Krankenkasse vertrauen.. Es ist nicht möglich, eine Verrechnung zu schalten, wenn die teilweise Erwerbsminderungsrente vor der Arbeitsunfähigkeit beginnt. Rein technisch geht es auch nicht. Forderungen der Krankenkasse würden zurückgewiesen werden.
EMam 12.08.2026 | 05:45
Da die AU nach Beginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, prüft die Rentenversicherung ob das Krankengeld als Hinzuverdienst zu einer Kürzung Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente führt. Da Sie erst seit einer Woche den Rentenbescheid haben, wird dies noch geprüft werden. Im Übrigen frage auch ich mich, aus welchen Gründen Sie sich nicht direkt an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rententrägers wenden? Die Kontaktdaten stehen doch im Rentenbescheid. Wenn man verbindliche Antworten haben will, wendet man sich nicht an ein anonymes Forum.
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