Im Klageverfahren für EU-Rente, Überbrückungsgeld
Den Beiträgen von Realist, Frank Morris und Neptun wird zugestimmt. Wie von Neptun erwähnt wäre hat die Agentur für Arbeit bis zum vollständigen Abschluss des Rentenverfahrens im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung unter Beachtung Ihrer Vorschriften, wie z.B. Anspruchsdauer, Arbeitslosengeld zu leisten. Dieser Arbeitslosengeldanspruch führt nicht dazu, dass das Beschäftigungsverhältnis Ihres Ehemannes endet. Erst mit der Feststellung, dass ein Anspruch auf dauerhafte Erwerbsminderungsrente besteht, gilt das Beschäftigungsverhältnis als erloschen. Das ungekündigte Arbeitsverhältnis Ihres Ehemannes besteht also auch nach Stellung des Rentenantrages fort.