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Experten-Antwort

Im Minijob zusätzlich Rentenbeiträge leisten

von horiberg10.02.2026 | 18:40
251 Ansichten
6 Antworten
Ich bin offizieller rentner und arbeite nebenher in einem Minijob! Meine Frage: ich möcht ewührend dieser Zeit zusätzliche Rentenpunkte erarbeiten und daher auch im Minijob in die Rente einzahlen. Woher bekomme ic einen entsprechenden Antrag un dist "die Sache" für mich lohnenenswert!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.02.2026 | 09:09

Hallo horiberg,

 

bei Aufnahme eines Minijobs müssen Sie gegenüber dem Arbeitgeber erklären, ob Sie die Versicherungspflicht beibehalten wollen oder ob Sie keine eigenen Beitragsanteile zur Rentenversicherung zahlen wollen. Falls Sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, sind Sie nach derzeitiger Gesetzeslage an diese Entscheidung gebunden.

 

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie bei Bezug einer Altersvollrente automatisch versicherungsfrei, es besteht hier jedoch auch Gestaltungsspielraum.

 

Welche Schritte bei Ihnen möglich und ggf. auch sinnvoll sind, lässt sich besser über eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle klären, ggf. auch telefonisch.

5 Antworten

Freiwillige Beiträgeam 10.02.2026 | 19:31
Wenn Sie im Minijob schon Pflichtbeiträge zahlen, dürfen Sie KEINE freiwilligen Rentenbeiträge zahlen. Wenn Sie im Minijob auf die Zahlung von Rentenbeiträgen verzichtet haben, und auch sonst keine Pflichtbeiträge zahlen (zum Beispiel durch Pflege), können Sie bei der DRV die Zahlung von freiwilligen Beiträgen beantragen mit dem Antrag V0060 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Ob sich das lohnt, hängt schlicht davon ab, wie alt Sie werden. Wenn Sie deutlich älter als 80 werden (also rund 85 oder älter) lohnt sich das, ansonsten nicht.
.am 10.02.2026 | 20:20
Hatten wir doch gerade in einem ähnlichen Fall: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/mini-job-und-eigene-b…
abcam 11.02.2026 | 12:02
ihr Minijob ist aktuell versicherungsfrei: 1. Regelrentenalter überschritten: a) freiwillige Versicherung mit eigenen Beiträgen bis zur maximalen Beitragshöhe möglich, jederzeit änderbar. b) auf Versicherungsfreiheit verzichten und festgelegte Pflichtbeiträge einzahlen (geringe Rentenerhöhung) 2. Regelrentenalter noch nicht erreicht: a) freiwillige Versicherung mit eigenen Beiträgen bis zur maximalen Beitragshöhe möglich, jederzeit änderbar. b) ab Mitte 2026 können sie einmalig der Versicherungsfreiheit widersprechen und sich pflichtversichern (geringe Rentenerhöhung) www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/minijob-und-freiwillige-rentenbeitrge
Obachtam 11.02.2026 | 12:47
abc schrieb

Auch ein versicherungsfreier Minijob bringt eine Rentenerhöhung durch die Arbeitgeberbeiträge im Bereich einzelner €.

Aber nur, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten ist.
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