Hallo horiberg,
bei Aufnahme eines Minijobs müssen Sie gegenüber dem Arbeitgeber erklären, ob Sie die Versicherungspflicht beibehalten wollen oder ob Sie keine eigenen Beitragsanteile zur Rentenversicherung zahlen wollen. Falls Sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, sind Sie nach derzeitiger Gesetzeslage an diese Entscheidung gebunden.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie bei Bezug einer Altersvollrente automatisch versicherungsfrei, es besteht hier jedoch auch Gestaltungsspielraum.
Welche Schritte bei Ihnen möglich und ggf. auch sinnvoll sind, lässt sich besser über eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle klären, ggf. auch telefonisch.
ihr Minijob ist aktuell versicherungsfrei:
1. Regelrentenalter überschritten:
a) freiwillige Versicherung mit eigenen Beiträgen bis zur maximalen Beitragshöhe möglich, jederzeit änderbar.
b) auf Versicherungsfreiheit verzichten und festgelegte Pflichtbeiträge einzahlen (geringe Rentenerhöhung)
2. Regelrentenalter noch nicht erreicht:
a) freiwillige Versicherung mit eigenen Beiträgen bis zur maximalen Beitragshöhe möglich, jederzeit änderbar.
b) ab Mitte 2026 können sie einmalig der Versicherungsfreiheit widersprechen und sich pflichtversichern (geringe Rentenerhöhung)
www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/minijob-und-freiwillige-rentenbeitrge
Auch ein versicherungsfreier Minijob bringt eine Rentenerhöhung durch die Arbeitgeberbeiträge im Bereich einzelner €.
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