Hallo horiberg,
bei Aufnahme eines Minijobs müssen Sie gegenüber dem Arbeitgeber erklären, ob Sie die Versicherungspflicht beibehalten wollen oder ob Sie keine eigenen Beitragsanteile zur Rentenversicherung zahlen wollen. Falls Sie sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, sind Sie nach derzeitiger Gesetzeslage an diese Entscheidung gebunden.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie bei Bezug einer Altersvollrente automatisch versicherungsfrei, es besteht hier jedoch auch Gestaltungsspielraum.
Welche Schritte bei Ihnen möglich und ggf. auch sinnvoll sind, lässt sich besser über eine individuelle Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle klären, ggf. auch telefonisch.