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Experten-Antwort

In Altersrente ohne Abzüge?

von Hannelore15.12.2011 | 19:23
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6 Antworten

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Seit 2007 bekomme ich eine EM-Rente. Zunächst für 2 Jahre, dann seit 2009 unbegrenzt. Da ich im Dez. 1950 geboren wurde, wurde diese Rente um 10 % gekürzt. Ich habe seit mehreren Jahren einen unbefr. geltenden Schwerbehindertenauszweis mit 60 %. Ab wann kann ich Altersrente ohne Abzüge bekommen? Meine Altersrente müßte doch höher sein als die EM-Rente, denn der 10 %ige Abschlag findet ja nicht mehr statt. Oder sehe ich das falsch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Folgen mehrere Renten unmittelbar aufeinander bleibt grundsätzlich der Zugangsfaktor (Abschlag) der ersten Rente (Erwerbsminderungsrente) erhalten (§ 77 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).

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5 Antworten

Anniam 15.12.2011 | 19:48
Den Abschlag werden sie nicht mehr los.
Uuuuupsam 15.12.2011 | 21:17
Irrtum! Die Abschläge bleiben lebenslänglich und auch in der Hinterbliebenenrente werden die Abschläge noch berücksichtigt. Das ist der Preis für die frühzeitigere Inanspruchnahme der Leistung.
DarkKnight RVam 16.12.2011 | 07:21
Hallo Hannelore, durch den Bezug der gekürzten Erwerbsminderungsrente ist es leider nicht mehr möglich eine Altersrente ohne Abschlag zu beziehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Erwersminderungsrente bereits jetzt in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen können oder aber bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze warten (bei Ihnen 65 Jahre und 4 Monate) und dann die Regelaltersrente beantragen. Am Zahlbetrag der Rente wird sich leider nicht mehr vile ändern......
oder soam 16.12.2011 | 07:15
Der Abschlag bleibt, denn: - die EM-Rente hat einen gemeinderten Zugangsfaktor für die Zeit vom 60. - 63. Lj. (36 Mon. x 0,3% Abschlag) = minus 10,8% - da Sie im Dez.1950 geboren wurden können Sie den Abschlag nicht rückgängig machen, selbst wenn der GdB bereits am 16.11.2000 vorgelegen haben sollte; außer: die Rente steht in der Zeit von 60 - 63 nicht mehr zu (wohl eher utopisch?!) - es ist also egal, ob die EM-Rente bis 63 oder länger läuft oder Sie vorher in Altersrente wechseln - die Zeit zwischen 60 und 63 bleibt vorzeitiger Rentenbezug und damit dauerhaft mit Abschlag belastet. - die Altersrente kann höher sein, wenn die Zurechnungszeit weniger Wert hat, als bislang ruhende Beitragszeiten und/oder Sie neben der Em-Rente minigejobbt haben - Probeberechnung beim Rententräger anfordern! - Achtung: sind Sie Reistersparer, dann sind Sie mit der EM-Rente noch förderfähig, als Altersrentner nicht mehr!
Hanneloream 16.12.2011 | 15:26
Vielen Dank für die Informationen.
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