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Experten-Antwort

In voller Erwerbsminderungsrente, jetzt Schwer Behinderung anerkannt, sollte ich einen Altersrente Antrag stellen?

von Sille26.02.2022 | 13:40
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11 Antworten

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Ich bin seit 12/2018 in voller Erwerbsminderungsrente [bis zum Renteneintritt] und beziehe zudem noch eine Betriebsrente seitdem. Nun habe ich den Bescheid bekommen, dass mein Antrag vom 13.10.2021 auf Erhöhung des Schwerbehindertengrades stattgegeben wurde und somit von 30 % auf 50 % +G. Sollte / muss ich jetzt einen Antrag auf vorgezogene Altersrente stellen ? Würde sich das auf die Höhe der Rente auswirken ? Ich bedanke mich für die Antworten Sille

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Beginnt eine Altersrente nach dem Ende des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung, wird die Nachfolgerente, mindestens in der bisherigen Höhe weitergezahlt. D. h. die Rentenzahlung kann nicht niedriger ausfallen.

2. Die Zurechnungszeit, die in der Rente wegen Erwerbsminderung gleistet wurde, wird in der Nachfolgerente zu einer Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezuges. Diese Zeit wird auch bei der 35-jährigen Wartezeit mitgezählt.

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10 Antworten

KSCam 26.02.2022 | 13:59
Müssen tun Sie gar nichts....grins. Und erhöhen wird sich die Rente als Altersrente auch eher nicht. Weniger werden aber wohl auch nicht (auch wenn das in Verbindung mit der Grundrente - wie wir vor kurzem gelernt haben - theoretisch vorkommen könnte). Die einen sagen so, andere so.....
Silleam 27.02.2022 | 09:11
Und erhöhen wird sich die Rente als Altersrente auch eher nicht. Weniger werden aber wohl auch nicht (auch wenn das in Verbindung mit der Grundrente - wie wir vor kurzem gelernt haben - theoretisch vorkommen könnte). Die einen sagen so, andere so.....[/quo Sachlich zu antworten wäre nett gewesen ;-)
Alter?am 27.02.2022 | 13:56
Wie alt sind sie denn? Ich kenne mich da nicht aus... Kann jeder unabhängig vom Alter als Erwerbsminderungsrentner mit Grad der Behinderung von mindestens 50 Altersrente beantragen? Auch ein 25-jähriger? Würde mich interessieren.
Neeam 27.02.2022 | 15:12
Natürlich nicht. Neben Schwerbehinderung{GdB mind. 50)und Versicherungszeit(mind.35 Jahre) muss auch das Renteneintrittsalter erreicht sein. Das ist mit 25 Jahren ja nicht der Fall, weder altersmäßig noch versicherungstechnisch.
Ja klar...am 27.02.2022 | 14:37
Einen Antrag auf alles kann jeder überall stellen, haha. Aber wann ist das sinnvoll, wie ist die gesetzliche Regelung, das Mindestalter, sonstige Bedingungen...?
Patzen bildet nichtam 27.02.2022 | 17:48
Daraus werde ich wohl kaum erfahren, wie alt die Fragestellerin ist.
35 Jahream 27.02.2022 | 17:49
Zählt da dann auch die Zeit des Erwerbsminderungsrentenbezuges dazu, zu den 35 Jahren?
Samstagam 27.02.2022 | 17:56
Ja, die Zeit des Bezugs der EM zählt als Anrechnungszeit dazu.
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