Hallo skyline,
mit dem Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV - ÄndG) möchte der Gesetzgeber vielfältige Änderungen umsetzen.
So sollen auch bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenzen grundsätzlich angehoben werden.
Die neuen Regelungen stehen jedoch noch nicht endgültig fest, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Konkrete Aussagen im Rahmen des Forums sind daher nicht möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/kabinett-beschliesst-8-sgb-iv-aenderungsgesetz.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung