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Experten-Antwort

Inflationsausgleich

von skyline14.09.2022 | 15:33
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag , wird es für die Berechnung des teilweise Erwerbsminderungsrente einen Inflationsausgleich geben? Immerhin werden es wohl ca. 9% in 2022 und noch einmal 8-9 %. Ich arbeite unter 6 Stunden und darf einen gewissen Satz verdienen ohne das mir die rente gekürzt wird. Liege 5 % unter diese Grenze. Sagen wir einmal ich darf 40.000 Euro dazuverdienen ohne den 40 prozentigen Abschlag für jeden darüber liegenden Euro zu belasten. bei 41200 Euro müsste ich nun 1200 Euro Rente anrechnen lassen so das mir 40 Euro abgezogen werden, was in Ordnung wäre. Nun muss ich aber mehr verdienen weil ich meine Rechnungen bezahlen muss. Wird es eine Inflationsausgleich geben? Wird der Einkommensdeckel angehoben oder läuft es weiterhin nach der alten Berechnung: Ich hoffe ich habe es verständlich herübergebracht. MfG

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo skyline,

mit dem Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV - ÄndG) möchte der Gesetzgeber vielfältige Änderungen umsetzen.

So sollen auch bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenzen grundsätzlich angehoben werden.

Die neuen Regelungen stehen jedoch noch nicht endgültig fest, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Konkrete Aussagen im Rahmen des Forums sind daher nicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/kabinett-beschliesst-8-sgb-iv-aenderungsgesetz.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Teilnehmende am Forum,

bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll im Umgang miteinander. Abwertende Bemerkungen, persönliche Angriffe und Beleidigungen – oder auch aggressive Reaktionen auf Provokationen – sind keine angemessene Form der Kommunikation und helfen nicht bei der Klärung einer Sachfrage. Daher werden solche Kommentare von uns konsequent entfernt.

Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Deckelam 14.09.2022 | 16:20
Sie dürfen soviel hinzuverdienen wie sie wollen. Die Anrechnung erfolgt von Amts wegen.
Kaiseram 14.09.2022 | 16:15
Woher soll das denn die Rentenversicherung wissen? Das bestimmt doch der Gesetzgeber und da ist bisher nichts darüber bekannt gemacht worden, dass bei der Rente ein Inflationsausgleich stattfinden soll. Über einige Fragen hier kann man nur verwundert den Kopf schütteln.
skylineam 14.09.2022 | 16:48
ich glaube das gilt nur für Rentner und nicht für die , die Teilerwerbsminderungsrente bekommen.
Huberam 14.09.2022 | 17:34
Geben Sie ihre EM Rente und Arbeit auf und beantragen Sie Bürgergeld. Wurde heute um 12% erhöht und soll auch demnächst immer der Inflation angepasst werden. Kein Stress, aufstehen wann man will, keine Probleme mit den Heizkosten und auch die Miete wird noch bezahlt.
SKYLINEam 14.09.2022 | 17:31
Im vorl. Gesetz steht: In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert. So entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Wie erfährt man wie viel diese angehoben werden?
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