Hallo Didi,
Basis für die Anpassung der Renten sind die Daten des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). In diesem Wert sind jedoch auch Entgelte enthalten, aus denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden (beispielsweise Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). Um der tatsächlichen Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung Rechnung zu tragen, wird zusätzlich neben der Lohnentwicklung nach den VGR die Entwicklung der zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Entgelte bei der Ermittlung der für die Rentenanpassung relevanten Lohnentwicklung berücksichtigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie z. B. auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Gesetzliche-Rentenversicherung/Rentenberechnung/rentenanpassung.html