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Experten-Antwort

Inkrafttreten Erwerbsminderungsrente

von Lilli27.10.2014 | 10:51
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9 Antworten

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Hallo liebe Forumsteilnehmer, mir wurde Teilerwerbsminderungsrente bewilligt. Wann tritt diese in Kraft? Nach Ablauf der Widerspruchsfrist oder nach Abschluß der Püfung auf einen Teilzeitarbeitsplatz?. Meine Dauer der Arbeitsunfähigkeit bezieht sich lt. Reha Entlaßbericht bis Inkrafttreten der Teilrente. Vielen Dank im Voraus Lilli

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch ich verstehe die Frage nicht wirklich. Wenn Ihnen die Rente bewilligt worden ist, steht das Beginndatum doch im Rentenbescheid.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich verstehe Ihr Problem nicht ganz.

Sie sind ab 01.09.2014 lt. Bescheid Rentnerin. Was soll da in Kraft treten oder auch nicht?

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7 Antworten

Cassandraam 27.10.2014 | 11:07
??? das steht doch in Ihrem Rentenbescheid !!!
Lilliam 27.10.2014 | 12:45
hallo, der Rentenbeginn ist der 01.09.2014. Es gibt doch gesetzliche Fristen die besagen wann ein Bescheid in Kraft tritt. Und das wollte ich bezüglich meines Rentenbescheides wissen. Danke Lilli
Cassandraam 27.10.2014 | 13:32
Der Bescheid ist mit Ablauf der Widerspruchsfrist (i.d.R. 4 Wochen ab Zustellung) rechtskräftig. Meinen Sie das? Vielleicht schreiben Sie einfach mal etwas ausführlicher, was Sie meinen/wollen, dann müssen wir nicht alle raten.
Nostradamusam 27.10.2014 | 15:23
Woher soll ich wissen was sie meinen wenn ich lese was sie schreiben :-)
Lilliam 27.10.2014 | 15:24
Danke genau das wollte ich wissen! Wollte keine Rätsel aufgeben, dachte die Frage wäre verständlich.
...²am 27.10.2014 | 16:45
oder wie einst Günter Schabowski die Frage erwiderte " „Wann tritt das in Kraft?“" "Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich". Rechtskräftig wird der Bescheid drei Tage nach Zustellung zur Post (=Bescheiddatum) zzgl. 1 Monats-Frist. Endet die Frist auf einen Samstag, Sonntag oder bundeseinheitlchen Feiertag, dann der nächst folgende Tag. Mich stellt sich nur die Frage, was die Urspungsfrage eigentlich soll. Denn die Widerspruchsfrist wollte Lilli ja nicht wissen, sonst hätte sie ja danach gefragt.
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