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Interessenkonflikt: AA ./.DRV ?

von Franz-Josef18.06.2008 | 14:35
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich lese jetzt einige Zeit hier die Fragen und Kommentare, für mich stellt sich dabei folgendes Problem, besonders bei Anwendung des §237. Arbeiten AA + DRV gegeneinander? Die AA will einen Arbeitslosen 60-jährigen gerne loshaben und möglichst verrenten, die DRV sucht intensivst nach Gründen für Ablehnungen. Wäre die Energie nicht besser investiert zu helfen? Das Gegenteil schein der Fall zu sein, ein Umstand, des es so nur in der Neid-gesellschaft Deutschland gibt. Beide Behörden sind doch Einrichtungen des Bundes !!!!! Oder irre ich mich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Franz-Josef,

auch hier müssen wir wieder darauf verweisen, dass

um eine gesesetzliche Rente zu bekommen, gewisse Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann diese Leistung nicht gewährt werden. Dies sind Gesetzesvorgaben, die einzuhalten sind.

14 Antworten

Rosannaam 18.06.2008 | 15:15
Die Voraussetzungen für eine Rente, gleichgültig welcher Art, sind GESETZLICH IM SGB VI verankert! Und diese MÜSSEN so erfüllt werden. Die DRV lehnt die Rentenanträge nur ab, wenn eben diese Voraussetzungen vom Versicherten nicht erfüllt sind/werden! Also bei uns wurde noch nie "intensivst" nach Ablehnungsgründen gesucht!!!! Ist ja wohl ein Witz. Wenn Sie bei einer privaten Unfallversicherung die Beiträge nicht mehr bezahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Entschädigung oder Unfallrente, oder? Selbstverständlich will die AA ihre Arbeitslosen möglichst frühzeitig "loswerden", damit sie nicht mehr zahlen muß. Wenn aber die Voraussetzungen für eine Altersrente nach § 237 SGB VI zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt sind, gibt´s halt auch nix von der Rentenkasse! Da muß man dann nicht "suchen". So einfach ist das und hat nichts mit gegeneinander arbeiten zu tun. MfG Rosanna.
Franz-Josefam 18.06.2008 | 15:33
danke Rosanna, beziehe mich ja auch nur auf die beiträge hier. In der freien Wirtschaft wäre so ein Gegeneinander zweier Bundesbehörden nicht möglich, das Geld wird doch gezahlt an den Bürger, nur welche Kostenstelle belastet wird, sollte doch intern dann geregelt werden. Meine damit: Da wird bei der DRV in den Krümmeln gesucht und hurra, ein Punkt des § 237 wird nicht erfüllt - also Ablehnung - folge, das AA zahlt weiter. Ginge es nicht auch miteinander, d.h., die Rente wird bewilligt und mit dem betrag der DRV bezahlt, den diese sich vom AA intern holt? dann wäre auch die meinung der Bürger eine andere, die jetzt ja durchweg negativ besetzt ist - beiden Behörden gegenüber. Sorry, aber dies gefällt Ihnen nicht, ist aber des Volkes meinung oder die vielen menschen hier im Forum "spielen" nur den hilfsbedürftigen. Nicht das Forum wäre dazu da, solche Fragen zu beantworten und Hilfe zu gewähren - sondern die "Volksdiener".
Schadeam 18.06.2008 | 15:49
das wär doch ein Klasse Wahlkampfthema - schlagen Sie es bitte unseren Politikern vor, dann schaun wir mal. Für mich allerdings schwer vorstellbar, wie "Verwaltung nach gesundem Menschenverstand statt nach Paragraphen" funktionieren sollte. Wenn ich nur als Beispiel die Meinungen hier im Forum zu den verschiedensten Themen anschaue, befürchte ich, dass es auch da keinen Konsens geben würde. Mein Vorschlag: wir glauben alle an das Gute im Menschen und lassen den Bürger gleich über seinen Antrag entscheiden - dann bräuchten wir keine Behörden, keine Widerspruchsausschüsse, keine Sozialgerichte und keine Petitionsausschüsse.
Staatsdieneram 18.06.2008 | 15:47
Hallo Franz-Josef, grundsätzlich soll und darf man erwarten, dass sowohl die AA als auch die DRV auf Grundlage der (für alle) GELTENDEN GESETZE arbeiten - diese werden von den VON UNS GEWÄHLTEN Politikern gemacht (wer nicht zum wählen geht hält sich bitte aus allen Diskussionen raus!) Für einen Anspruch, hie wie da, gibt es folglich entsprechende Voraussetzungen, die eben erfüllt sein müssen, um eine entsprechende Leistung zu erhalten - das Rabattgesetz hat ja gezeigt, dass Deutschland im Handelswesen KEIN orientalischer Bazar ist -bei amtlichen Stellen erwarte ich das sogar! Beide Stellen beziehen die finanzielle Arbeitsgrundlage aus BEITRÄGEN der dort (zwangs-)Versicherten und auch aus Steuermitteln, die von wem kommen ... genau, i.d.R. auch von denjenigen, welche schon die Beiträge entrichten! Unterscheiden muss man eben zwischen Leistungen mit Rechtsanspruch aufgrund Beitrags (ALG I, Krankengeld, Altersrente etc.) und Leistungen mit Rechtsanspruch wegen Bedürftigkeit (ALG II, GSi, HLU etc.). Wenn die amtliche Stelle ein Zutun oder Mitwirken verlangt, so geschieht die im Rahmen der Rechtslage - gibt es ergänzend einen Ermessensspielraum, so ist der Anwender geschult, diesen zu erkennen und entsprechend zu entscheiden - zum Wohle ALLER, die noch zum funktionieren unseres Sozial-Staatswesens beitragen! Übrigens: bei der DRV gibt es nur zwei Bundesträger, die restlichen DRVen sind Regionalträger (also Landesbehörden!)
Staatsdieneram 18.06.2008 | 16:22
'Miguel' ist eine der vielen 'Kunstfiguren' die hier im Forum immer wieder geschaffen werden, um dumpfen Neid und Hass insbesondere auf Ausländer, Zuwanderer und sozial Schwache generell zu schüren!
Franz-Josefam 18.06.2008 | 16:11
hatte es doch nur gut gemeint und was die Politiker betrifft - nunja, da wäre kaum einer gewählt wenn er nicht bei seiner partei einen guten listenplatz hätte - aber wir wir haben leider diese parteienlandschaft. Aber dies gehört woanders hin. Lesen Sie doch mal oben bei dem Miguel, das ist doch typisch: Der kriegt mehr H4 als Rente und will es nicht mal. so ganz richtig kann es bei uns doch wohl nicht sein - oder?
Franz-Josefam 18.06.2008 | 16:33
meinen Sie staatsdiener? an sich liest sich sein kommentar so, wie man es ständig hört. der verlangt ja nichts, kriegt es aber und bei anderen ist es umgekehrt.
Staatsdieneram 18.06.2008 | 16:35
Sehen Sie Franz-Josef, Sie sind dabei, den geistigen Brandstiftern in diesem unserem Land auf den Leim zu gehen ... wo der Zweifel nagt ist der Teufel nicht fern!
Staatsdieneram 18.06.2008 | 16:37
Schon, aber mit 24 Stunden Party und Comedy am Tag geht unser Staatswesen langsam aber sicher vor die Hunde! (käufliche Politiker und geldgeile Manager nutzen diese Stimmung doch aus!).
Franz-Josefam 18.06.2008 | 16:39
staatsdiener, ich nehme an, dies ist Ihr Beruf. Darf ich Sie mal als angenommen Beamter fragen, ob Sie verstehen, warum so viele Leute schlecht auf diesen Berufsstand zu sprechen sind? Wenn ich schon mal die gelegenheit habe......
Franz-Josefam 18.06.2008 | 16:37
habe den Miguel extra nochmal gelesen, ist irgendwie auch lustig oder nicht?
Franz-Josefam 18.06.2008 | 16:45
Da stimme ich Ihnen zu 100000% zu. Bei den Managern könnte eine Zwangssteuer von 100% oberhalb 1 Mio. € für Abhilfe schaffen. Bei den Politikern eine Begrenzung dieser Tätigkeit auf 2 Perioden und danach wieder ab in den normalen Beruf mit Sperrfrist. Aber wer belohnt denn den Steinbrück, Eichel, Gabriel usw., die vom Volk abgewählt sind mit super Ministerjobs?
Unbekanntam 18.06.2008 | 20:21
Hallo Franz-Josef, ist ja alles schön und gut was Sie schreiben, aber alle machen wie Sie den gleichen Fehler: Wieso "beschweren" sich die Leute immer bei der Rentenversicherung oder bringen die "Super-Vorschläge" immer zur Rentenversicherung? Jeder, der einigermaßen die Nachrichten verfolgt oder Zeitung liest weiß, dass die Gesetze von Politikern gemacht werden und nicht von den Behörden. Deshalb wenden Sie sich an die von Ihnen gewählte Partei. Das Internet macht auch dies möglich.
-am 19.06.2008 | 08:24
Da irrt der "Staatsdiener" aber. Die Träger der Sozialversicherung (Versicherungsträger) sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und somit weder Bundes- noch Landesbehörden. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__29.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__125.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__143.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__144.html
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