Hallo PP,
die IRENA-Behandlungseinheit mit einer Dauer von 90 Minuten kann Leistungen aus mehreren Therapiefeldern umfassen. So kann die Behandlungseinheit z. B. auf 60 Minuten Bewegungstherapie und 30 Minuten Ernährungsberatung oder 30 Minuten Entspannungstherapie aufgeteilt werden.
Wenn die bisherige Aufteilung der Behandlungseinheiten Ihnen nicht weiterhilft, können Sie zunächst mit dem Träger der IRENA besprechen, ob und wie der Therapieplan angepasst werden kann. Es ist auch denkbar, dass Sie den Anbieter wechseln.
Die Teilnahme am IRENA Programm kann man jederzeit aus persönlichen Gründen beenden. Nachteile sind im Bereich der Rentenversicherung nicht zu befürchten. Teilen Sie den Abbruch bitte dem IRENA Anbieter mit.
Ein Problem stellt sich möglicherweise dann ein, wenn Sie durch die Krankenkasse oder durch die Bundesagentur für Arbeit Leistungen erhalten und diese Leistungsträger Sie aufgefordert haben, einen Reha-Antrag zu stellen. Ob eine solche Aufforderung vorliegt, und ob diese Aufforderung bereits rechtskräftig ist, geht aus Ihrem Thread nicht hervor.
Für den Fall, dass Sie das IRENA Programm abbrechen möchten und zur Antragstellung der Reha aufgefordert wurden, nehmen Sie bitte zur Vermeidung von Nachteilen vorher Kontakt zu Ihrer Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit auf.
Einen passenden IRENA Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie hier:
www.nachderreha.de
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung