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Experten-Antwort

IRENA abbrechen - ohne Nachteile möglich?

von PP21.09.2021 | 10:01
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Dame und Herren! Ich hatte einen Schlaganfall Anfang 2021. Rechtsseitig von Kopf bis Fuß gelähmt. Mit eisernem Willen habe ich mich ins Leben zurück gekämpft. Stationäre Reha und ambulante Reha absolviert. Danach hat man mir IRENA angeboten, ich sagte zu weil ich keine Nachteile für mich erhalten wollte. Einen Termin IRENA habe ich bislang wahrgenommen. Hier nehme ich in einer Feinmototikgruppe teil. Das macht keinen Sinn für mich, da die Hand noch mit einer Blockade zu kämpfen hat. Laut Aussage meiner Therapeutin liegt diese an der nach wie vor verklebten Muskulatur im Arm welche bereits über den Brustmuskel beginnt. Danach 1 Stunde Gerätetraining. Letztendlich bringt diese Maßnahme nur der Rehaeinrichtung etwas. Sie verdienen daran. Für mich sehe ich keinen effektiven Nutzen außer das kostenlose Gerätetraining das ich aber auch in meinem Fitnesstudio absolvieren kann und das, zu den Zeiten die mir persönlich passen. Wenn ich heute das IRENA-Programm kündige, wie stelle ich das an bzw. kann ich das ohne weitere negative Konsequenzen für mich in der Zukunft zu generieren? Wen muss ich genau informieren? Vielen Dank für die Hilfe! Mit freundlichen Grüßen PP

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo PP,

die IRENA-Behandlungseinheit mit einer Dauer von 90 Minuten kann Leistungen aus mehreren Therapiefeldern umfassen. So kann die Behandlungseinheit z. B. auf 60 Minuten Bewegungstherapie und 30 Minuten Ernährungsberatung oder 30 Minuten Entspannungstherapie aufgeteilt werden.

Wenn die bisherige Aufteilung der Behandlungseinheiten Ihnen nicht weiterhilft, können Sie zunächst mit dem Träger der IRENA besprechen, ob und wie der Therapieplan angepasst werden kann. Es ist auch denkbar, dass Sie den Anbieter wechseln.

Die Teilnahme am IRENA Programm kann man jederzeit aus persönlichen Gründen beenden. Nachteile sind im Bereich der Rentenversicherung nicht zu befürchten. Teilen Sie den Abbruch bitte dem IRENA Anbieter mit.

Ein Problem stellt sich möglicherweise dann ein, wenn Sie durch die Krankenkasse oder durch die Bundesagentur für Arbeit Leistungen erhalten und diese Leistungsträger Sie aufgefordert haben, einen Reha-Antrag zu stellen. Ob eine solche Aufforderung vorliegt, und ob diese Aufforderung bereits rechtskräftig ist, geht aus Ihrem Thread nicht hervor.

Für den Fall, dass Sie das IRENA Programm abbrechen möchten und zur Antragstellung der Reha aufgefordert wurden, nehmen Sie bitte zur Vermeidung von Nachteilen vorher Kontakt zu Ihrer Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit auf.

Einen passenden IRENA Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie hier:

www.nachderreha.de

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

PPam 21.09.2021 | 11:40
Sehr geehrtes Expertentam! Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich hatte einen Schlaganfall im Januar 2021, wurde aus der stationären wie auch der nachfolgenden ambulanten Reha AU entlassen. Kostenträger war für die Reha jeweils die DRV Bund, nach der stationären Reha bis zur ambulanten Reha erhielt ich Krankengeld der Krankenkasse. Ich wurde weder durch mdie Rankenkasse noch durch die Agentur für Arbeit aufgefordert. Beim Abschluss der ambulanten Reha hat mir der Berater der Rehaeinrichtung IRENA nahegelegt. Hier habe ich zugesagt um keine Nachteile für mich zu bekommen. Ich muss dazusagen, dass ich mit der Rehaeinrichtung absolut unzufrieden war. Vertrauenerweckend ist anders. Letzendlich bringt meine IRENA derzeit nur einer etwas und das ist die Rehaeinrichtung. DRV zahlt, ich profitiere nicht davon und die Einricht8ng freut sich über das Rascheln der Scheine in der Kasse. Muss ich der DRV meinen Abbruch mitteilen? Ich habe vorhin jemand gesprochen, diese Perosn haat mir geraten, mit einem Attest des behandelnden Arztes abzubrechen. Der ist aber im Urlaub. Danke vielmals für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen PP
Deutsche Rentenversicherung
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