Hallo Thomas,
in dem von Ihnen geschilderten Fall, resultiert die Bonuszahlung aus dem vor Rentenbeginn beendeten Arbeitsverhältnis, damit ist sie kein Hinzuverdienst.
§ 34 SGB VI:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0034.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung