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Experten-Antwort

Ist die Angst, bei EMR eine Reha anzutreten, denn überhaupt realistisch

von Basti09.09.2022 | 18:07
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Immer wieder lese ich hier und in ähnlichen Foren von Leute, die Erwerbsminderungsrente erhalten, das sie panische Angst vor einer Reha haben, weil die Angst bekommen, das die EMR für die sie jahrelang gekämpft haben, dann plötzlich wieder wegkommt. Aber ganz ehrlich, ist diese Angst denn überhaupt realistisch begründet? Ich bekomme zb 11 Jahre lang eine unbefristete volle EMR wegen Krebs. In der Zeit hatte ich schon eine Reha wegen der neuen Hüfte und noch eine onkologische wieder. Es bestand überhaupt kein Anlass zur Sorge, das irgendwie noch mal meine Leistungsfähigkeit überprüft wird, das war null Thema. Man bekommt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente doch nun nicht einfach so, da sind ja oft schon mehrere Überprüfungen gelaufen und unbefristet ist unbefristet. Oder betrachte ich das zu salopp? Ist es tatsächlich schon oft vor gekommen, das eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente einen wieder weg genommen wird? Die meisten zahlt doch die Kasse, davon bekommt die DRV doch gar nichts mit. Wenn man das hier so liest, die drv liegt nur auf der Lauer um unbefristete wieder in Arbeit zu bekommen, aber das wissen die doch auch, das es ja 10 Jahren zu Hause und womöglich Mitte 50 oder so unmöglich ist. Also vorher die Angst, die viele hier haben? Ist es wirklich schon oft vorgekommen. Frage an die Experten? Bei einer langen unbefristetem EMR wo man ja auch seinen Arbeitsplatz aufgeben MUSS?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Basti,

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht unter anderem, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) bzw. drei Stunden (volle Erwerbsminderung) täglich arbeiten können. Hierbei gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Da heißt, dass der Rentenversicherungsträger prüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Sollte danach ein Bezieher einer (befristeten oder unbefristeten) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wieder mindestens sechs Stunden täglich oder ein Bezieher wegen voller Erwerbsminderung wieder mindestens drei Stunden arbeiten, kann unter Umständen der Anspruch auf die Rente entfallen. Die Voraussetzungen hierfür werden individuell geprüft und hängen von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab.

Hinsichtlich der statistischen Zahlen zum Wegfall von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund Behebung der Erwerbsminderung wird auf den Statistikband "Rente 2021" verwiesen (Seite 85):

https://statistik-rente.de/drv/extern/publikationen/statistikbaende/documents/Rente_2021.pdf

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Zoraam 09.09.2022 | 19:00
Auch wenn es selten vorkommt, laut meinem Rentenbescheid ist der Rententräger von Zeit zu Zeit verpflichtet, die weitere Rentenberechtigung zu überprüfen. Das macht man, weil sich ja doch etwas anderes ergeben könnte, bei "sicheren" Dauerrenten wäre so etwas eigentlich obsolet.
KSCam 09.09.2022 | 18:46
Im Bereich meiner Beratungsstelle erfahre ich von sowas, dass eine Dauerrente entzogen wird, höchstens einmal in 10 Jahren. Kommt also nicht oft vor, aber Ängste sind eben vielfach auch irrational. Wie alt sind Sie denn?
Zoraam 09.09.2022 | 18:51
Das wird man pauschal nicht beantworten können. Ich denke, dass es auch darauf ankommt, was der Rentengrund ist. Etwas unheilbares, Erkrankungen für die es Marker gibt, Gliedmaßen, Sinnesorgane die nicht wieder nachwachsen. Allerdings wird die EM-Rente nicht nach wissenschaftlichen Kriterien oder wie beim GdB vergeben, sondern die Leistungsfähigkeit eingeschätzt. Schon hier könnten Mediziner abweichende Meinungen haben. Auch Rentenentzug mit der Begründung, dass die seinerzeitige Gewährung falsch war, soll schon vorgekommen sein. Auch bei befristeten Renten werden Verlängerungen abgelehnt, obwohl die Betreffenden Stein und Bein schwören, dass sich nichts am Gesundheitszustand geändert hatte. Und somit kann auch eine Reha etwas völlig anderes ergeben. Das mit der Rückkehr in die Arbeitswelt ist nicht Sache der Rentenversicherung. Diese muss Sie nur für fähig erachten, für die Vermittlung sind andere zuständig. Ob Sie in der Realität etwas finden, interessiert dabei weniger. Zu dem Ganzen wird es unterschiedliche Meinungen geben, jeder muss für sich selbst entscheiden, ob es Risiken birgt und ob man sich dem Aussetzen möchte oder lieber die Finger davon lässt.
KSCam 09.09.2022 | 20:11
Natürlich dürfen Dauerrenten überprüft werden. Dennoch bleibt meine Aussage aus der ersten Antwort bestehen. Die steht unabhängig von etwaigen Kontrollen.
Valzuunam 09.09.2022 | 23:06
Wer Angst davor hat nach der Reha wieder arbeiten zu können hat dafür sicher seine ganz persönlichen guten Gründe. Schade halt nur, dass dann anderen Menschen angst gemacht wird - obwohl der Gesundheitszustand bei diesem ein ganz anderer sein dürfte.
Bastiam 12.09.2022 | 12:54
Diese Statistik ist nur wenig hilfreich, denn selbst, wenn ich jetzt weiß wieviele Erwerbsminderungsrente beendet wurden, weil due Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht mehr vorlag, fehlt mir die Info, ob es sich um befristete oder unbefristete Erwerbsminderungsrente handelte, oder hab ich das übersehen? Wenn jemand zb 2 Jahre EMR Wegen Brustkrebs hatte ist das ja was anderes als wenn jemand 10 oder 11 Jahre unbefristete Rente hatte. Es geht mir in meine Frage ausschließlich über unbefristete Erwerbsminderungsrente und Reha. Die Zahlen sehe ich nirgend
Pierream 12.09.2022 | 12:59
Hallo Basti, diese Zahlen werden auch so detailliert nicht erfasst. MfG
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