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Ist eine KV-Mitversicherung als Arbeitsloser bei meiner Frau (Rentnerin) möglich ?

von Petermann27.01.2009 | 22:36
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5 Antworten

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Meine Frau ist Rentnerin und ich überlege ob ich mit einer Abfindung mein Berufsleben beende. Bin 57 Jahre alt und die Abfindung könnte bis zum Rentenbeginn reichen, wenn nicht die hohen Beiträge für die KV von ca. 1100 Euro drohen würden. Deshalb meine Frage: Kann ich während der Ruhens- und Sperrzeiten sowie nach dem Bezug der ALG bei meiner Frau mit krankenversichert sein ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Petermann,

sorry, aber im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung können und dürfen wir leider keine Fragen zum Krankenversicherungsrecht beantworten. Mir bleibt daher nur, Sie an Ihre zuständige Krankenkasse zu verweisen.

4 Antworten

Wolfgangam 27.01.2009 | 23:09
Hallo Petermann, > wenn nicht die hohen Beiträge für die KV von ca. 1100 Euro drohen würden. Dieser Beitrag ist in der gesetzlichen KV nicht möglich, mit rd. der Hälfte liegen Sie richtig - egal ob Pflicht- oder freiwillig versichert. Sollten Sie die Abfindung nur unterm Kopfkissen warm halten (sprich keine Einkünfte daraus erzielen), würden Sie außerhalb der ALG-Leistungszeiten in die Familienversicherung reinrutschen können. Die Zinsen aus der Abfindung liegen aber vermutlich über dem zulässigen Grenzbetrag für 'Familienversicherte', so dass Ihnen dann nur die freiwillige KV bleibt. Sprechen Sie mit Ihrer KK, dann wissen Sie genau, was Sie an Beiträgen erwarten können. Gruß w. PS: Bedenken Sie, dass Sie beim Arbeitsamt nicht nur Mitläufer bis zur Rente sind. Die werden Sie ganz schön und dauerhaft fordern, sonst sehen Sie am nächsten Tag schon kein ALG mehr auf dem Konto.
Petermannam 27.01.2009 | 23:44
@Wolfgang - Danke für die Info. Du hast natürlich recht. Die KV wird auf meinem Gehaltszettel mit 507,60 Euro angegeben. Die jährl. Zinseinkünfte würden je nach Anlage am Anfang bei ca. 5000 Euro liegen. Wie hoch ist denn der Grenzbetrag für 'Familienversicherte' ? Bei 12 Monten a 507 Euro würde es sich ja evtl. rechnen, keine Zinseinkünfte zu erzielen. °Zitat°Bedenken Sie, dass Sie beim Arbeitsamt nicht nur Mitläufer bis zur Rente sind. Die werden Sie ganz schön und dauerhaft fordern, sonst sehen Sie am nächsten Tag schon kein ALG mehr auf dem Konto. °Zitat Ende° Wenn die mir eine Arbeit vermitteln können, wäre das ja gut - zumindest wenn der Job in etwa meinen Fähigkeiten entsprechen würde. Vermute aber dass genau das ein Problem werden könnte.
Oder soam 28.01.2009 | 07:59
Lieber Petermann, die Einkommensgrenze zur kostenfreien Familienversicherung beträgt 1/7 der mtl. Bezugsgröße - aktuell also 360,00 EUR/Mon. - Ausnahme: Minijob - dort bis 400 EUR, dann aber keinen Cent Zinserträge bitte ;-) Bei 5000,00 EUR Zinsen liegt der Monatsschnitt deutlich über der o.g. Grenze und Sie müssen sich selbst krankenversichern - dann würde sich ein Verzicht auf das ALG nicht lohnen (mit ALG wären Sie pflichtversichert, damit geht die KV Ihr Zinsertrag nichts an - das betrifft nur die Freiwilligen!) Also abwägen und entscheiden - nach allen Mücken schnappen kann man nicht...!
Schiko.am 28.01.2009 | 10:35
Prima Beitrag, vor allem der oft vergessene Hinweis"als Pflichtversicheter" fallen für Zinsen keine Beiträge an. MfG.
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