Hallo Lulu,
auf die Erwerbsminderungsrente kann Hinzuverdienst angerechnet werden. Bei der schweizerischen IV-Rente handelt es sich jedoch nicht um Hinzuverdienst; es findet also keine Anrechnung statt.
Die Antwort haben Sie doch von Rentenberater an der Deutsch-schweizerischen Grenzlinie erhalten.🇩🇪 / 🇨🇭
Damit ist doch alles gut oder nicht?
Welcher rentenberater
Und was ist Ihre Frage an die DRV?
Wer lange und vor allem viel in die DRV eingezahlt hat, kamn von seiner gesetzlichen Rente in Deutschland gut leben (viel rein, viel raus, sehr einfach). Und wem seine zukünftige Rente zu niedrig erscheint, hatt zahlreiche Möglichkeiten, noch rechtzeitig weitere Rentenbeiträge einzuzahlen.
EIne leistungslose Sozialwohltat (= Geschenk) auf Kosten der Steuerzahler (und Beitragszahler) ist die DRV-Rente aber natürlich nicht, und das ist auch sehr gut so.
Dass gesetzliche Renten abzüglich des persönlichen Rentenfreibetrages in Deutschland prinzipiell zu versteuern sind, ist völlig korrekt und in Ordnung . Schließlich konnte man in der Phase der Beitragszahlung diese Beiträge schon zum größeren Teil steuerlich geltend machen und hatte dann damals ordentlich Steuern GESPART. Nennt sich schlicht nachgelagerte Besteuerung, auch sehr einfach.
Und ob hier irgendwelche Renten gegeneinander verrechnet werden , ist zumindest sehr fraglich.
Also sich erst mal informieren, bevor man schon vor den Schlägen dumm rumplärrt.
Zum Jammern auf hohem Niveau gehört auch, dass Lulu bewusst unterschlägt, dass wahrscheinlich auch noch Kohle von der Pensionskasse im Raum steht, auch davon können viele Rentner in D nur träumen.
Ist das wirklich so und stimmt der angegebene Wert, dass die Durchschnittsrente in DE unter 1100€ pro Monat liegt?
In aller Regel haben Menschen die in CH arbeiten neben der staatlichen Rente auch noch die 2. Säule (Pensionskasse) und erhalten im Rentenfall auch von dort Leistungen.
Noch eine kurze Anmerkung zur Statistik: wenn deutsche Durchschnittsrenten ermittelt werden, fließen da nur die deutschen Renten ein.
Es gibt aber zahlreiche Rentner, die auch noch andere Leistungen haben wie Renten aus dem Ausland, Betriebsrenten, Beamtenversorgung, Rente aus berusständischen Versorgungswerken, usw.
D.h. in den Durchschnitt fließen auch alle mit sehr wenigen Versicherungszeiten (auch Hausfrauen und Selbständige die jahrelang nichts eingezahlt haben.
Fazit: nicht jeder Rentner mit nur 300€ deutscher Monatsrente ist zwangsläufig eine "arme Sa."
Wetten, dass ich jetzt gleich wieder von den üblichen Verdächtigen "angpöbelt" werde.
In den Durchschnittswert fließen aber auch die Gutverdiener im öffentlichen Dienst ein. Ein Durchschnittswert ist nunmal ein Durschnittswert.
In den Durchschnittswert fließen aber auch die Gutverdiener im öffentlichen Dienst ein. Ein Durchschnittswert ist nunmal ein Durschnittswert.
Du kapierst doch gar nichts oder willst es gar nicht kapieren. Geh arbeiten, statt hier unnötig rumzuhängen. Dann bekommst Du auch eine auskömmliche Rente. Vom Jammern allein kann man sich eben nichts kaufen.
Hat dein Betreuer heute wieder frei?
Hallo Lulu,
auf die Erwerbsminderungsrente kann Hinzuverdienst angerechnet werden. Bei der schweizerischen IV-Rente handelt es sich jedoch nicht um Hinzuverdienst; es findet also keine Anrechnung statt.
In den Durchschnittswert fließen aber auch die Gutverdiener im öffentlichen Dienst ein. Ein Durchschnittswert ist nunmal ein Durschnittswert.
Somit hatte der arrogante, besserwisserische Berater an der Schweizer Grenze mit seiner langen Berufserfahrung eindeutig Recht.
Und hat bewiesen, dass es Regionen mit Spezialwissen gibt, das anderswo in D nicht nötig ist.
Und die Kritiker wie Maximiliane und Co halten hoffentlich künftig ihren vorlauten Mund.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.