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Experten-Antwort

jährliche Rentenauskunft

von Schorsch12306.06.2019 | 19:08
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Hallo, ich beziehe seit Oktober 2014 eine unbefristete EMR. Ich arbeite seit Mai 2015 täglich 4,5h. Weshalb bekomme ich keine jährliche Rentenauskunft mehr? Ich bezahle ja durch meinen Verdienst weiterhin in die Rentenkasse ein. Erhöht sich dadurch meine spätere Altersrente bzw. eine volle EMR(ich hoffe nicht das ich diese benötige), wenn es mal soweit sein sollte? Vielen Dank. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schorsch123,

sowohl Renteninfos als auch Rentenauskünfte werden maschinell nicht mehr erteilt, wenn Sie Rente beziehen. Sie erhalten aber Auskunft über die Ihnen zukünftig zustehenden Renten jederzeit auf Anfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Wie von Wolfgang bereits geschildert, wirkt sich Ihre Tätigkeit neben der Rente wegen Erwerbsminderung nicht unbedingt rentensteigernd aus, solange die Tätigkeit im Zeitraum der bei Bescheiderteilung anerkannten Zurechnungszeit liegt. Den genauen Zeitraum der Zurechnungszeit und ihre Bewertung können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

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6 Antworten

Kuliam 06.06.2019 | 19:20
Wenn ich es richtig herauslesen, teilweise EMR? Für diese ergibt sich keine Steigerung, da diese schon hochgerechnet wurde. Für die reguläre Rente eines Tages ist es von Nutzen.
Schorsch123am 06.06.2019 | 19:40
Hallo, sorry ja klar teilweise EMR! Grüße
Schorsch123am 06.06.2019 | 19:40
Hallo, sorry ja klar teilweise EMR! Grüße
W°lfgangam 06.06.2019 | 20:16
Hallo Schorsch123, bei laufender EM-Rente - egal, ob voll oder teilweise - wird keine Rentenauskunft/keine Renteninformation mehr erstellt. Wenn Sie gezielt eine Rentenauskunft zum Tag X erhalten möchten "wie sieht meine spätere Altersrente/mein volle EM-Rente aus?", müssen Sie das per Proberechnung schriftlich anfordern, damit unter Angabe von fiktiven Einkommensdaten/Versicherungszeiten diese Auskunft (unverbindlich) erstellt werden kann. Da Ihre EM-Rente bereits bis 60/62 hochgerechnet worden ist, sind da schon zusätzliche Punkte eingerechnet - die müssen Sie mit zusätzlichen/parallelen Verdiensten erst mal toppen, um einen Mehrwert bei der späteren Rente zu erhalten ...auch wenn die 'neuen Punkte'/versicherungspflichtige Beschäftigtigungszeiten, nach der Zurechnungszeit liegen, ist das noch unmittelbarer Grund für einen Mehrwert bei der künftigen Rente. Daneben geht es noch um Abschläge auf die bisher nur halb gezahlte Rente und ggf. geringere/keine Abschläge auf den 2. Teil der dann auszahlenden Rente + Besitzschutz in bereits voll ermittelte persönliche Entgeltpunkte ...das lässt sich nicht in einer bloßen jährlich Rentenauskunft/-information verarbeiten - in einem Beratungsgespräch können Sie evtl. mehr erfahren, was die weiteren Zeiten bis Tag X/bis zur Rente X bedeuten 'könnten'. Letztendlich ist es müßig, darüber heute Spekulationen anzustellen, wenn der 'D-Day' noch ein paar weite Jahre weg ist – gehen Sie grundsätzlich zunächst von einer Verdoppelung der bisherigen Rente aus. Gruß w.
Schorsch123am 06.06.2019 | 21:45
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Grüße
Modi1969am 08.06.2019 | 13:23
Hallo Schorsch123, die Sachbearbeitung der DRV kann Ihnen eine Probeberechnung zur Umwandlung zusenden. Bedenken Sie aber, dass hierzu auch die Berechnungswerte des Jahres, in dem umgewandelt wird (z.B. aktueller Rentenwert, Durchschnittsentgelt..), vorliegen müssen. Daher dürfte Ihre Probeberechnung erst ca. 2-3 Monate vor dem Beginndatum der AR möglich sein. Heute die Umwandlung z.B. für 2021 zu rechnen, dürfte aus obigen Gründen nicht möglich sein...
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