Hallo Schorsch123,
sowohl Renteninfos als auch Rentenauskünfte werden maschinell nicht mehr erteilt, wenn Sie Rente beziehen. Sie erhalten aber Auskunft über die Ihnen zukünftig zustehenden Renten jederzeit auf Anfrage bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Wie von Wolfgang bereits geschildert, wirkt sich Ihre Tätigkeit neben der Rente wegen Erwerbsminderung nicht unbedingt rentensteigernd aus, solange die Tätigkeit im Zeitraum der bei Bescheiderteilung anerkannten Zurechnungszeit liegt. Den genauen Zeitraum der Zurechnungszeit und ihre Bewertung können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.