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Jahresendprämie

von Hellmut10.01.2009 | 11:22
1139 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Muß ich irgendetwas unternehmen, nachdem die Berücksichtigung der JEP bei der Zusatzrente wegfällt, obwohl sie schon genehmigt wurde? Und auf welche Beschlüsse und Gesetze kann man sich eigentlich noch verlassen? Danke für die Antworten. HS

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben vermutlich (damals vorschnell!) die Rente mit AAÜG-Zeiten anerkannt bekommen ohne dass die Voraussetzungen vorlagen. Und jetzt gab es die Möglichkeit, dass zu diesen AAÜG-Zeiten noch die JEP dazu kam. Bei dieser Überprüfung (die Sie beantragt haben) wurde nun festgestellt, dass Sie gar keinen Anspruch auf diese AAÜG-Zeiten hatten und dshalb wurde Ihre RT neu berechnet (ohne diese Zeiten). Dagegen gibt es nur den normalen Weg: Widerspruch Klage!

2 Antworten

Nicht schon wiederam 11.01.2009 | 19:35
Diese Ossi-Themen gehen einem langsam auf den Geist.
Hellmutam 12.01.2009 | 10:08
Es ist nicht hilfreich, wenn eine ordentliche Frage mit genereller Ablehnung des Themas beantwortet wird. Wenn Herr/Frau "Nicht schon wieder", vermutlich aus den westlichen Ländern, sich mit diesem Thema nicht auskennt oder auskennen will, sollte er/sie sich nicht einmischen. Und zu einer Unterschrift ist er/sie zu feige? HS
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