Sie haben vermutlich (damals vorschnell!) die Rente mit AAÜG-Zeiten anerkannt bekommen ohne dass die Voraussetzungen vorlagen. Und jetzt gab es die Möglichkeit, dass zu diesen AAÜG-Zeiten noch die JEP dazu kam. Bei dieser Überprüfung (die Sie beantragt haben) wurde nun festgestellt, dass Sie gar keinen Anspruch auf diese AAÜG-Zeiten hatten und dshalb wurde Ihre RT neu berechnet (ohne diese Zeiten). Dagegen gibt es nur den normalen Weg: Widerspruch Klage!