Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

JVA-Häftling - Rentenversicherung -

von saege17.08.2013 | 16:12
2598 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine Freundin hat einen Cousin, der in einer JVA einsitzt. Der arbeitet dort sogar, fegt den Hof. Werden für seine Arbeit eigentlich auch Rentenbeiträge vom Gefängnis gezahlt, oder vom Insassen selber? mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag saege,

ein Beschäftigungsverhältnisses setzt die freiwillige, in der Regel auf Grund eines Arbeitsverhältnisses erbrachte nichtselbständige Arbeit voraus. Wird dagegen die Arbeit aufgrund gesetzlichen Zwangs geleistet (z. B. von Strafgefangenen), wird ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sind daher nicht zu entrichten.

Eine freiwillige Versicherung ist grundsätzlich möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Exknackam 17.08.2013 | 17:20
Die Ärztliche Versorgung ist da heute besser als draussen.
Annaam 17.08.2013 | 20:48
Na Klar
KSCam 18.08.2013 | 07:51
Wenn ein Häftling versichert sein will, kann er selbst Freiwillige Beiträge zählen. Hof fegen im Knast ist keine versicherungspflichtige Beschäftigung.
Perlhuhnam 18.08.2013 | 08:57
Was rechtlich zulässig ist und was dann tatsächlich geschieht - ich glaube, da gibt es im Knast einen ganz großen Unterschied. Da steht vieles auf dem Papier und läuft tatsächlich ganz anders. .
kalleam 18.08.2013 | 10:47
wäre schön wenn man sich um die opfer so kümmern würde statt den tätern noch unterstüzung anzubieten.
Anton Böheam 19.08.2013 | 08:16
wäre schön wenn man sich um die opfer so kümmern würde statt den tätern noch unterstüzung anzubieten.
Sie sagen es! Es wäre der reinste Hohn, wenn ein Straftäter nach einer verdienten Haftstrafe eine gesetzliche Rente bekommen würde, nur weil er im Knast den Hof gefegt oder Kartoffeln geschält hat....
Ich würde nicht alle Straftäter über einen Kamm scheren. Es sollen auch Mobbingopfer dabei sein, die von ihrem Arbeitgeber jahrelang gemobbt worden sind und schließlich ausgerastet und dem Chef deshalb an die Gurgel gegangen sind.
kalleam 20.08.2013 | 03:58
Zitat von Anton Böhe anzeigenausblenden
Sie sagen es! Es wäre der reinste Hohn, wenn ein Straftäter nach einer verdienten Haftstrafe eine gesetzliche Rente bekommen würde, nur weil er im Knast den Hof gefegt oder Kartoffeln geschält hat....
Ich würde nicht alle Straftäter über einen Kamm scheren. Es sollen auch Mobbingopfer dabei sein, die von ihrem Arbeitgeber jahrelang gemobbt worden sind und schließlich ausgerastet und dem Chef deshalb an die Gurgel gegangen sind.
Mobbing ist doch kein Freibrief eine Straftat bzw. Körperverletzung zu begehen!!! Gewalt scheint wohl in Mode zu kommen, man könnte sich auch anders wehren wenn man gemobbt wird, dies setzt aber eine gewisse Intelligenz vorraus.
Arnoldam 20.08.2013 | 09:54
Zitat von kalle anzeigenausblenden
wäre schön wenn man sich um die opfer so kümmern würde statt den tätern noch unterstüzung anzubieten.
Sie sagen es! Es wäre der reinste Hohn, wenn ein Straftäter nach einer verdienten Haftstrafe eine gesetzliche Rente bekommen würde, nur weil er im Knast den Hof gefegt oder Kartoffeln geschält hat....
Ich würde nicht alle Straftäter über einen Kamm scheren. Es sollen auch Mobbingopfer dabei sein, die von ihrem Arbeitgeber jahrelang gemobbt worden sind und schließlich ausgerastet und dem Chef deshalb an die Gurgel gegangen sind.
Mobbing ist doch kein Freibrief eine Straftat bzw. Körperverletzung zu begehen!!! Gewalt scheint wohl in Mode zu kommen, man könnte sich auch anders wehren wenn man gemobbt wird, dies setzt aber eine gewisse Intelligenz vorraus.
Mobbing ist doch kein Freibrief eine Straftat bzw. Körperverletzung zu begehen!!! >>>> Das hat hier auch keiner behauptet.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026