Guten Tag saege,
ein Beschäftigungsverhältnisses setzt die freiwillige, in der Regel auf Grund eines Arbeitsverhältnisses erbrachte nichtselbständige Arbeit voraus. Wird dagegen die Arbeit aufgrund gesetzlichen Zwangs geleistet (z. B. von Strafgefangenen), wird ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sind daher nicht zu entrichten.
Eine freiwillige Versicherung ist grundsätzlich möglich.