Hallo Fragensteller*in,
den o.g. Ausführungen (insbesondere von Werner67) können wir uns nur anschließen, sie bilden die Rechtslage sehr gut ab.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es - sofern Ihr Versicherungskonto bei einem Regionalträger der DRV geführt wird - einen für die Kooperation mit Portugal beauftragten Träger gibt, nämlich die DRV Nordbayern. Die dortigen Spezialisten können Ihnen fundierte Auskünfte zu Ihren Fragen geben. Sofern Ihr Versicherungkonto bei der DRV Bund oder der DRV Knappschaft-Bahn-See geführt wird, wenden Sie sich bitte dorthin; auch diese Stellen haben Teams, in denen Fälle mit Bezug zu Portugal vorwiegend bearbeitet werden. Da Sie bereits Post von der DRV erhalten haben, sollten Sie diesen Schreiben die entsprechende Durchwahlnummer der Sachbearbeitung beim zuständigen Rententräger entnehmen können.
Die Kolleg*innen vor Ort in den Auskunfts- und Beratungsstellen bemühen sich ganz sicher um die individuell beste Beratung in jedem Einzelfall. Da die Anforderungen an sie jedoch sehr breit gestreut sind, ist den Beratern und Beraterinnen nicht immer eine Auskunft bis ins Detail möglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung