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Experten-Antwort

Kalkulation zweier EU Staaten durch die DRV

von EU 2 Renten wie wird dies gerechnet und ausbezahlt30.09.2021 | 19:11
264 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe lange Zeit in Portugal verbracht, dort gelebt und gearbeitet.bin aber inzwischen wieder mit erst Wohnsitz in Deutschland. Ich bekam 2019 auch schon einmal eine Auskunft/Kalkulation bei einem Besuch in Portugal, in der dortigen Rentenversicherungsstelle (Segurancia social) auf Grund der Informationen die dort im System gespeichert sind. Wenn ich nun mal davon ausgehe das die Simulation aus der portugiesischen Rentenversicherungsstelle, die mir 2019 ausgehändigt wurden stimmen, bin ich trotz allem verwirrt und und fühle mich extrem schlecht beraten durch die DRV Berater hier in Deutschland, nachdem ich diese Information dort weitergeleitet hatte. Ich erhalte seit 1 Jahr alle paar Monate Post mit zig Seiten Erklärungen, die ich teils mühsam selbst erforscht habe und zusätzlich( Infos zur port-Deutschen Renten Informationen der DRV und diversen anderen Seiten)zusammengesucht habe, was WIRKLICH gemeint ist, was in der Post durch die DRV an mich direkt gerichtet ist und was allgemeine Auskünfte sind von den vielen Seiten. Hier in Ihrem Forum bin ich nun mit einem großem AHA auf die Erklärung gestoßen, das z.B. der Begriff Zwischenstaatliche Rente NICHT der Begriff bedeutet das beide Renten zusammen berechnet wurden, sondern in meinem Fall nur die portugiesische Rente gemeint ist und Innerstaatlich eben die Deutsche Rente gemeint ist.(????) Und mir somit alle beide Rentenansprüche mitgeteilt wurden aus Portugal UND Deutschland, die ich faktisch zusammen rechnen kann als meine gesamte Rente mit der ich leben muss/kann. Es wären dann 2 kleine Renten. Ich hatte 2,3 Beratungen, keiner konnte es mir richtig erklären. Dazu kommt, das bei mir die Zwischenstaatliche Rente nur 2 Euro unterschied sind(nach DRV Berechnung bis jetzt) als wie die Innerstaatliche Rente und mich auch irritiert hat. Ist meine neue Erkenntnis jetzt richtig??? Und wenn ja, muss/soll ich die portugiesische Rente nun selbst in Portugal beantragen?? Und falls die DRV es machen würde und mir beide Renten hier in Deutschland gemeinsam auszahlt, gibt es da finanzielle Vor-Nachteile ?Ich hatte immer gehört ich MUSS in dem Land die Rente offiziell Beantragen wo ich den festen Wohnsitz habe. Ich bin wirklich, wirklich dankbar, wenn ich hier eine verständliche Antwort erhalte

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragensteller*in,

den o.g. Ausführungen (insbesondere von Werner67) können wir uns nur anschließen, sie bilden die Rechtslage sehr gut ab.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es - sofern Ihr Versicherungskonto bei einem Regionalträger der DRV geführt wird - einen für die Kooperation mit Portugal beauftragten Träger gibt, nämlich die DRV Nordbayern. Die dortigen Spezialisten können Ihnen fundierte Auskünfte zu Ihren Fragen geben. Sofern Ihr Versicherungkonto bei der DRV Bund oder der DRV Knappschaft-Bahn-See geführt wird, wenden Sie sich bitte dorthin; auch diese Stellen haben Teams, in denen Fälle mit Bezug zu Portugal vorwiegend bearbeitet werden. Da Sie bereits Post von der DRV erhalten haben, sollten Sie diesen Schreiben die entsprechende Durchwahlnummer der Sachbearbeitung beim zuständigen Rententräger entnehmen können.

Die Kolleg*innen vor Ort in den Auskunfts- und Beratungsstellen bemühen sich ganz sicher um die individuell beste Beratung in jedem Einzelfall. Da die Anforderungen an sie jedoch sehr breit gestreut sind, ist den Beratern und Beraterinnen nicht immer eine Auskunft bis ins Detail möglich. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W°lfgangam 30.09.2021 | 20:21
Ergänzend zum Vorbeitrag: Hallo EU 2 Renten wie wird dies gerechnet und ausbezahlt, ist hier nicht möglich = jedes Land mit eigenen Rentengesetzen. Ihre Zeiten in PT - im dtsch. Rentenkonto als 'lückenfüllende _Zeit_' eingebaut - erhöhen damit lediglich den Wert der Rente aus D-Zeiten zusätzlich um eben diese 2 EUR. Rente aus PT gibt es separat und ist dort zu hinterfragen /wann /wie viel. Gruß w.
Siehe hieram 01.10.2021 | 01:00
KSCam 30.09.2021 | 19:48
So ganz schwierig ist das EU recht nicht und wenn Sie schon 2-3 Beratungen hatten, muss ein erfahrener Berater zunächst mal den Kopf schütteln über das was Sie bisher verstanden haben. Entweder der Berater war umständlich oder Sie haben es nicht kapiert? Den Antrag für sämtliche Länder stellt man dort wo man wohnt - liegt der Rentenbeginn in beiden Ländern etwa zum gleichen Termin ist das ein Vorgang, nur wenn die Rentenbeginne weit auseinanderliegen sollten, muss man eben "2 mal einen Antrag - im Wohnsitzland - stellen" (könnte ja sein dass in einem Land die Rente mit 60 und im anderen erst mit 67 möglich ist) Es gibt dabei eigentlich immer 2 Zahlungen, die DRV zahlt die deutsche Rente und die Portugiesen zahlen die portugisische Rente auf das Konto was im Antrag steht. Wollen Sie die beiden Renten auf verschiedene Konten, müssen Sie eben 2 IBAN angeben, z.B. eine deutsche und eine portugiesische) In D gibt es dann 2 Berechnungen, die in Ihrem Fall einen Unterschied von 2 Euro ausmachen und D zahlt die höhere der beiden Beträge! Eines heißt innerstaatliche und eine zwischenstaatliche Berechnung (das hat aber mit dem Geld das Sie aus P bekommen nichts zu tun) Und aus Portugal bekommen Sie das, was Ihnen die Portugiesen ausgerechnet haben. Jetzt klarer?
Werner67am 01.10.2021 | 07:57
Es gelten folgende Grundsätze: 1. Sie erhalten eine deutsche Rente aus den in Deutschland gezahlten Beiträgen und eine portugiesische Rente aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten. 2. Der Antrag für beide Renten ist in dem Land zu stellen, in dem Sie bei Rentenbeginn wohnen. Von dort wird der Antrag an den anderen beteiligten Versicherungsträger weitergeleitet. 3. Bei der Prüfung, ob Sie für einen Rentenanspruch lange genug versichert waren, werden die Versicherungszeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet 4. Bei der zwischenstaatlichen Berechnung wird lediglich geprüft, ob die Tatsache dass Sie auch in Portugal gearbeitet haben, Einfluss auf die Bewertung deutscher Zeiten hat. Hintergrund: die Bewertung bestimmter Zeiten (z.B. Lehrzeiten oder Fachschule) ist vom Durchschnitt all Ihrer Versicherungszeiten abhängig. Für die Berechnung dieses Durchschnittswertes kann es einen Unterschied machen, ob man die portugiesischen Zeiten mit einbezieht oder nicht.
Deutsche Rentenversicherung
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