Guten Morgen Rain,
Ihre Altersrente wurde unter Berücksichtigung des ab dem 1.7.2017 geltenden Hinzuverdienstrechts und anhand der von Ihnen für die Zeit ab 01.10.2017 angegebenen Hinzuverdienstprognose ermittelt.
Zum 1.Juli 2018 wird dann geprüft, ob dieser voraussichtliche Hinzuverdienst mit Ihrem tatsächlichen Hinzuverdienst übereinstimmt (sogenannte Spitzabrechnung). Stimmen beide Beträge nicht überein, wird die Rente rückwirkend neu berechnet.
Im Rahmen der Spitzabrechnung wird der in Ihrer Sozialversicherungsbescheinigung enthaltene Wert angesetzt.
Wir empfehlen Ihnen daher, diese gegebenenfalls dem zuständigen Rentenversicherungsträger vorzulegen.