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Experten-Antwort

Kann ich eine LTA-Maßnahme ohne gültigen Bescheid beginnen?

von Andrea09.07.2020 | 08:01
343 Ansichten
2 Antworten

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Guten Morgen, bereits am kommenden Montag soll für mich eine Integrationsmaßnahme als LTA beginnen. Kostenträger wäre die DRV Nordbayern, der Maßnahmeträger ein BfW. Aktuell beziehe ich Arbeitslosengeld I. Die Maßnahme wurde sehr kurzfristig eingerichtet, da man beim BfW nicht wusste, ob es wegen Corona überhaupt einen Start in diesem Halbjahr geben kann. Soweit, so gut. Allerdings gibt es da zwei kleine Probleme: 1. Sowohl dem Maßnahmeträger als auch mir liegt bisher nur eine mündliche Zusage durch meinen Rehaberater vor. Einen offiziellen Maßnahmebescheid habe ich mit Datum heute auch noch nicht bekommen. 2. Am Dienstag, den 14.07., habe ich meinen ersten persönlichen Meldetermin seit Coronabeginn bei der Agentur für Arbeit, um meine berufliche Situation zu besprechen. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich eigentlich schon in der Maßnahme und aus dem ALG-Bezug. ABER: Die Agentur für Arbeit hat mir gestern bei einem Telefonat dringend davon abgeraten, mich ohne einen gültigen Bescheid der DRV aus dem ALG-Bezug abzumelden. Auch gilt: der Termin bei der Agentur für Arbeit ist bei ALG-Bezug verbindlich und es kann zu einer Sperrzeit kommen, wenn ich nicht hingehe. Mein Rehaberater ist natürlich ausgerechnet diese Woche in Urlaub und bei der Hotline ist kein Durchkommen bisher gewesen. Der Maßnahmeträger war sich auch nicht 100% sicher, ich solle aber "einfach mal vorbei kommen" - in ein 200km entferntes BfW ohne Kenntnis der Agentur für Arbeit.... Kann mir ein Experte hier vielleicht helfen? 1. Darf ich ohne einen gültigen schriftlichen Bescheid, nur aufgrund einer mündlichen, nicht beweiskräftigen, Aussage am Telefon, überhaupt eine Maßnahme beginnen? 2. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich bis zum Wochenende noch keinen schriftlichen Bescheid erhalten habe? Fällt die Maßnahme dann aus und ich sollte erst mal im ALG 1 bleiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Andrea,

Ihre Bedenken sind nachvollziehbar. Es ist allerdings bei kurzfristig beginnenden Maßnahmen nicht immer möglich, den Bewilligungsbescheid rechtzeitig zu erteilen. Versuchen Sie weiterhin, eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern zu erreichen, die/der Ihnen hoffentlich bestätigen kann, dass Sie die Maßnahme antreten können.

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1 Antworten

passt schonam 09.07.2020 | 19:07
Wenn Sie eine mündliche Zusage haben, sollten Sie unbedingt die Integrationsmaßnahme antreten. Und wenn Ihr Reha-Fachberater in Urlaub ist, können Sie im Innendienst anrufen. Die Telefonnummer steht auf dem Bescheid, mit dem der LTA-Bedarf festgestellt wurde. Außerdem müssen Sie nicht 200 km fahren. Integrationsmaßnahmen finden wohnortnah in den Außenstellen des BFW oder BFZ statt. Normalerweise hat man dort ein vorher schon mal ein Informationsgespräch.
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