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Experten-Antwort

Kann man trotz vollschichtigen Leistungsvermögens, nach der BSG-Rechtsprechung, eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten?

von Michael30.05.2024 | 15:06
346 Ansichten
21 Antworten
Hallo, Der User "Ganz einfach" hat Heute um 12:03 Uhr geantwortet: Ja, nach der BSG-Rechtsprechung ist eine volle Erwerbsminderungsrente, trotz vollschichtigen Leistungsvermögens möglich! 1.) Ist die Antwort fachlich korrekt? 2.) Hat man also tatsächlich, nach der BSG-Rechtsprechung, trotz vollschichtigen Leistungsvermögens, einen Rechtsprechung auf eine volle Erwerbsminderungsrente? 3.) Wie lautet das Aktenzeichen, dieses BSG-Urteils?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.05.2024 | 07:49

Hallo Michael,

 

dem Beitrag von "gut überlegen" ist nichts hinzuzufügen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

Bam 30.05.2024 | 15:11
Es wird wirklich Zeit, dass man sich hier registrieren muss, um am Forum teilzunehmen. Ein Positives hat dieser Unsinn: Es wird immer wahrscheinlicher, da die DRV sicher auch keine Lust hat, hier immer mehr Müll aufzuräumen. Schönen Feiertag an alle.
.....am 30.05.2024 | 15:15
Hey Michael, such dir deine Antworten in der Suchfunktion selbst.
gut überlegenam 30.05.2024 | 15:32
folgen Sie dem Link zu den rechtlichen Anweisungen, die der DRV-Experte (mit dem gelben Logo) in dem anderen Beitrag zu den GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) zum §43 SGB VI verlinkt. Dort ist in verständlicher Form formuliert, in welchen Fällen man einen Anspruch auf eine Erwerbsminderung haben kann. Sämtliche BSG-Urteile, die es zu berücksichtigen gilt, sind in diesen GRA bereits 'eingearbeitet', ohne dass in allen Fällen auf ein besonderes Urteil hingewiesen wird. Im 'Baum' der Seite rvRecht finden Sie relevante Urteile auch im Volltext, ansonsten beim BSG direkt. Und auch wenn der User 'Ganz einfach' anderer Meinung ist und es somit fälschlicherweise als allgemeingültig hinstellt, wird ein Anspruch auf eine Erwerbsminderung IMMER im Einzelfall geprüft und dabei sämtliche gesetzlichen Grundlagen/Urteile auch berücksichtigt.
66am 30.05.2024 | 15:41
Wozu wollen Sie das wissen? Wollen Sie eine EM-Rente, obwohl die DRV Sie leistungsfähig eingeschätzt hat? Um sich auf dieses Urteil zu berufen, müssen einige Kriterien erfüllt sein.
BSGam 30.05.2024 | 15:46
Zur Frage 1: Nach der BSG-Rechtsprechung ist eine volle Erwerbsminderungsrente, trotz vollschichtigen Leistungsvermögens möglich. Die Antwort ist also fachlich korrekt. Zur Frage 2: Man hat tatsächlich, nach der BSG-Rechtsprechung, trotz vollschichtigen Leistungsvermögens, einen Rechtsprechung auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Zur Frage 3: Bitte warten Sie, bezüglich des Aktenzeichen, auf die Antwort der DRV-Experten.
59am 30.05.2024 | 16:33
58 schrieb

Welche Kriterien müssen denn bitte erfüllt sein, um sich auf dieses Urteil zu berufen?

Hallo, ich würde auch bitte gerne wissen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um sich auf dieses Urteil berufen zu können.
66am 30.05.2024 | 16:41
58 schrieb

Welche Kriterien müssen denn bitte erfüllt sein, um sich auf dieses Urteil zu berufen?

Sie müssen lange Fehlzeiten in Vergangenheit und prognostisch auch zukünftig haben, so dass Sie das vereinbarte Arbeitspensum bei Ihrem Arbeitgeber oder eventuelle Verweisungstätigkeiten nicht mehr erfüllen können. Zuvor muß eine EM-Rente abgelehnt worden sein. Beispiele für die langen und andauernden Fehlzeiten können Erkrankungen wie Krebs mit langer Chemo oder Dialyse sein, damit fällt man langfristig aus und eine 5-Tage Woche klappt nicht mehr.
Übersetzung!am 30.05.2024 | 17:26
Kaiser schrieb

Blubb!

Blubb steht für wertloses Geschwafel des Users BSG!🤦‍♂️😂
Der freche Michael!am 30.05.2024 | 17:42
Der User @Michael kann und will Antworten nicht verstehen und ist auch nicht in der Lage die Suchfunktion zu nutzen. Derartig beratungsresistenten Individuen kann man durch die berechtigte Schließung des Threads Einhalt gebieten.😂
Königam 30.05.2024 | 18:06
Bernd schrieb

Registrierung mit Klarnamen oder noch besser NUR Expertenantworten!

Erst die Expertenantwort und dann erst Antworten anderer User! Allerdings müssten dann die Experten ja mehr selber denken und antworten und könnten sich nicht mehr auf schon gegebene Antworten anderer User berufen. Mehr Arbeit für die Experten? Schwer vorstellbar.😳
Veronaam 30.05.2024 | 19:29
Kaiser3 schrieb

Blubb! Blubb! Blubb!

Es hat "Blubb" gemacht!
Schorschiam 31.05.2024 | 06:34
Verona schrieb

Es hat "Blubb" gemacht!

Doch hoffentlich nicht in die Hose. 💩
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