Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kapitalerträge und Hinzuverdienst

von Reiner Reschke12.12.2012 | 16:32
4655 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich plane mit 63+ vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Meines Wissens gilt dann eine Grenze für den Hinzuverdienst von € 400,-/mtl. Tragen hierzu Kapitalerträge bei? Auf unterschiedlichen Web-Seiten habe ich Informationen recherchiert, daß Mieteinkünfte und Kapitalerträge nicht zum Hinzuverdienst gerechnet wird, nur Verdienste aus Arbeitsleistungen. Ist dies so richtigß Was ist für 2013/2014 an Änderungen ggf. vorgesehen? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Anspruch auf eine Altersrente besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, nur dann, wenn das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen die monatlich maßgebende Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro (ab 01.01.2013 - § 34 Abs. 2, 3 SGB 6) nicht übersteigt.

Die Berücksichtigung von Kapitalerträgen oder Mieteinkünften ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen, es sei denn, die Mieteinkünfte werden nach dem Steuerrecht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft gewertet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

.am 12.12.2012 | 20:47
Ich starre seit 12.12.2012 - 16:32 auf die Glaskugel. http://www.youtube.com/watch?v=wI8J03V8uRk Mieteinkünfte und Kapitalerträge zählen nicht zum Hinzuverdienst, es sei denn, sie wären als Arbeitseinkommen, z. B. aus gewerblicher Vermietung, im Einkommensteuerbescheid aufgeführt.
Konrad Schießlam 13.12.2012 | 00:30
Auch wenn der Kugelschreiber noch fehlt, in 18 Tagen ist ja die Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 erhöht als geltend zu betrachten. Nütze gleich die Gelegenheit um Zahlen zu nennen zu anrechnungsfreien Betrag bei Kürzung einer Witwenrente gil,t wenn eigenes Einkommen , von Brutto zu Netto reduziert ausgerechnet gilt. Habe dies bei Stellungnahmen von ca. acht profundenen Stellungnahmen zur Einkommens Anrechnungen vermisst habe. Hier gilt bei Witwen/Witwerrente das 26,4 fache des jeweiligen Rentenwertes, derzeit in West 28,07 x 26,4fach von 741,05 West und 24,92 x 26,4fach Euro 657,89 in Ost. MfG.
Sozialröchler?am 13.12.2012 | 00:56
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Die Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes interessiert an dieser Stelle nicht. Die Frage bezog sich nach meinem Verständnis auf die Altersrente. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt wie die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für Altersrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, und für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, kann die Rente nur noch anteilig gezahlt werden.
Reiner Reschkeam 13.12.2012 | 09:34
Ich wollte nochmals zur weiteren Klärung anmerken: Es geht um die Wahrnehmung einer Alterrente mit Kürzung, da die Rente mit 63 + einige Monate geplant ist; Weiterhin geht es bei der Fragestellung um Anrechenbarkeit von Mieten & Kapitalerträgen auf die Hinzuverdienstgrenze. Vielleicht hilft dies in den Stellungnahmen weiter. Mfg
=//=am 13.12.2012 | 10:15
Wie der Name "HinzuVERDIENST" sagt: Hinzuverdienst aus selbständiger Tätigkeit oder abhängiger Beschäftigung. Ich kann ehrlich gesagt solche Fragen nicht verstehen. Was haben denn Kapitalerträge und Mieteinnahmen mit Arbeit zu tun?
Gigiam 13.12.2012 | 10:57
Hallo Herr Reschke, @Sozialröchler hat klar gesagt wie die Rechtslage ist. Lassen Sie einfach den Beitrag von @Konrad Schießl außen vor. Herr Schießl versteht es immer wieder in hervorragender Weise die Fragesteller zu verunsichern in dem er weit vom Thema und der Frage abweicht. Gigi
...am 13.12.2012 | 12:46
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
Hallo, ich plane mit 63+ vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Meines Wissens gilt dann eine Grenze für den Hinzuverdienst von € 400,-/mtl. Tragen hierzu Kapitalerträge bei? Auf unterschiedlichen Web-Seiten habe ich Informationen recherchiert, daß Mieteinkünfte und Kapitalerträge nicht zum Hinzuverdienst gerechnet wird, nur Verdienste aus Arbeitsleistungen. Ist dies so richtigß Was ist für 2013/2014 an Änderungen ggf. vorgesehen? Mfg
Auch wenn der Kugelschreiber noch fehlt, in 18 Tagen ist ja die Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 erhöht als geltend zu betrachten. Nütze gleich die Gelegenheit um Zahlen zu nennen zu anrechnungsfreien Betrag bei Kürzung einer Witwenrente gil,t wenn eigenes Einkommen , von Brutto zu Netto reduziert ausgerechnet gilt. Habe dies bei Stellungnahmen von ca. acht profundenen Stellungnahmen zur Einkommens Anrechnungen vermisst habe. Hier gilt bei Witwen/Witwerrente das 26,4 fache des jeweiligen Rentenwertes, derzeit in West 28,07 x 26,4fach von 741,05 West und 24,92 x 26,4fach Euro 657,89 in Ost. MfG.
Ihre Beiträge werden (leider) immer konfuser, sie geben "Antworten" auf nichtgestellte Fragen und haben einen Satzbau, dass es selbst Yoda beim lesen schlecht wird...
Frau Knorream 13.12.2012 | 19:30
Zitat von ... anzeigenausblenden
Auch wenn der Kugelschreiber noch fehlt, in 18 Tagen ist ja die Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 erhöht als geltend zu betrachten. Nütze gleich die Gelegenheit um Zahlen zu nennen zu anrechnungsfreien Betrag bei Kürzung einer Witwenrente gil,t wenn eigenes Einkommen , von Brutto zu Netto reduziert ausgerechnet gilt. Habe dies bei Stellungnahmen von ca. acht profundenen Stellungnahmen zur Einkommens Anrechnungen vermisst habe. Hier gilt bei Witwen/Witwerrente das 26,4 fache des jeweiligen Rentenwertes, derzeit in West 28,07 x 26,4fach von 741,05 West und 24,92 x 26,4fach Euro 657,89 in Ost. MfG.
Ihre Beiträge werden (leider) immer konfuser, sie geben "Antworten" auf nichtgestellte Fragen und haben einen Satzbau, dass es selbst Yoda beim lesen schlecht wird...
Das Forum will jedem in Rentenfragen helfen, auch Leuten, die mit dem geschriebenen Wort nicht so gut umgehen können wie sie.
Reiner Reschkeam 13.12.2012 | 23:11
Vielen Dank für die Auskunft. Mfg
DarkKnight RVam 14.12.2012 | 15:06
Hinzuverdienstgrenze ab 1.1.2013 = 450 Euro, zweimal dürfen sie bis 900 Euro überschreiten! Mieteinkünfte = Nein Kapitalerträge = Nein Eigentlich schnell und einfach zu beantworten!! P.S.: Ob es im Kalenderjahr noch zu einer kompletten Änderung der Hinzuverdienstregelung kommt, steht noch in den Sternen!!!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026