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KapLV

von Lebensversicherungsfuzzi08.09.2007 | 09:17
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin, ich habe eine KapLV im Jan. 2004 abgeschlossen, meine Frau im Sept. 2005 (ja, das war nicht schkau). Wie steht es mit der Versteuerung im Alter bei Auszahlung? Meine ist doch nach 12 Jahren Haltedauer steuerfrei, ihre aber nicht- oder? Und trifft es dann auch zu, dass sie, dadurch dass sie nun 2 Jahre länger bis zur Rente arbeiten muss (Rente 67), einen höheren Besteuerungsanteil tragen muss? Darauf schließt sich die Frage an: Was machen wir mit dem KapLV-Vertrag meiner Frau: kündigen, verkaufen, beibehalten, beitragsfrei stelen? Ich danke Euch für Antworten!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Kapital-LV, Abschluss 01/2004

Kapitalauszahlungen aus Altverträgen vor 01/2005 sind steuerfrei, wenn insbesondere

- eine Laufzeit von mind. 12 Jahren vereinbart ist,

- lfd. Beitragszahlungen über einen Zeitraum von

- mind. 5 Jahren geleistet werden und

- der Todesfallschutz mind. 60% der Beitragssumme beträgt.

Kapital-LV, Abschluss 09/2005

Die Erträge werden bei Auszahlung grds. in voller Höhe besteuert. Läuft der Vertrag mind. 12 Jahre und ist die Versicherte bei Auszahlung mind. 60 Jahre alt, so werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert. Diese Besteuerungsregeln gelten für Verträge, die nach 2004 abgeschlossen wurden.

Wer im Nachhinein feststellt, dass er mit der Kapital-LV das falsche Produkt gewählt hat, der sollte, bevor er übereilt kündigt, immer die folgenden 4 Alternativ-Rechnungen durchführen bzw. bei einer Beratung in einer Verbraucherzentrale erstellen lassen:

- Wert der Kapital-LV bei weiterem Verlauf wie bisher

- Wert bei Beitragsfreistellung bis zum Laufzeitende und gleichzeitiger Anlage der eingesparten mtl. Beiträge mit x % bis zum Laufzeitende

- Rückkaufswert bei Kündigung der Kapital-LV und Anlage dieses Betrags mit x % bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit

- Verkauf der Kapital-LV und Anlage dieses Betrags mit x % bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit

8 Antworten

Schiko..am 08.09.2007 | 22:55
Die versteuerung für ihre eigene lebensversicherung haben sie ja schon treffend geschildert. Obwohl die versicherung der frau erst zwei jahre besteht, sind die gezahlten beiträge futsch für die abschlussgebühren bei vertragsauflösung. Nach jetzigen gesetzesstand werden zins und über- schussanteile steuerpflichtig, ob dies noch in späteren jahren so sein wird sei dahingestellt. Ob natürlich überhaupt steuer anfällt hängt auch von höhe der rente bzw,. der renten ab. Grundsätzlich sind auch hier 15.328 für ein ehepaar steuer unbelastend. Sie haben aber auch recht, der der steuerfreie teil der rente wird immer geringer und entfällt im jahre 2040 gänzlich. Der freibetrag von 15.328 erhöht sich um jeweils gewährte abzusetzende beträge wie kranken/pflegeversicherung,etc. Ich meine also, ihre frau soll die lebensversicherung weiter bedienen, eine beitragsfreistellung kann noch immer in er- wägung gezogen werden. Trösten sie sich auch damit, ihr versicherungsabschluss spart später steuern. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 09.09.2007 | 12:44
Sie sind den Hochglanzbroschüren der Lebensversicherer auf den Leim gegangen, die mit staatlichem Segen versehen (Lobby-Arbeit ), Betrug am Vorsorgenden begehen. Lesen Sie hier nach: http://www.bundderversicherten.de/run.asp http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/KLVHAT.pdf http://www.bundderversicherten.de/run.asp Merksätze für Vorsorge betreibende: 1. Nicht jede Flasche hat einen guten Inhalt, nur weil auf dem Etikett "staatlich gefördert" oder "steuerfrei bzw. steuerermässigt" steht. 2. Bundestagsabgeordnete sind heutzutage selten Volksvertreter. Meistens vertreten sie andere Interessen. 3. Vertrauen Sie NIE auf den Bestand von Steuervorteilen
?-?am 09.09.2007 | 16:14
ich kann Amadé nur zustimmen. Übrigens getroffene Hune bellen
Amadéam 09.09.2007 | 16:40
Na, dann sind einige Juristen ja ebenfalls als unverschämt zu bezeichnen: Legaler Betrug 74 047/83, LG Hamburg April 1983: Der Verband der Lebensversicherungsunternehmen verklagt den BdV auf Unterlassung der Aussage: "Lebensversicherung zur Altersversorgung ist legaler Betrug." Das LG Hamburg weist die Klage als unbegründet ab. Und so sehen die mickrigen Renditen des von Ihnen vertriebenen Produkts aus: BdV ./. Allianz Allianz wirbt in der Lebensversicherung mit "Ihre Zinsen"/"Ihr Kapital. BdV stellt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 29.08.1996 beim Landgericht Stuttgart. Es folgt Vergleich am 11.09.1996: schriftliche Äußerungen zur KLV im Zusammenhang mit der Angabe bestimmter Zinssätze sind mit dem Hinweis zu versehen, dass sich die Verzinsung nicht auf die insgesamt gezahlten Beiträge bezieht, sondern auf die Deckungsrückstellungen; in schriftlichen Äußerungen zur KLV die Formulierung "Ihr Kapital" nicht zu verwenden (KfH O 142) Und dieses meint der Bund der Sparer: http://www.bds-deutschland.de/content/index2.php?option=com_cont… Das Sie sich hier so aufplustern ist ja auch klar. Sie verdienen ja ganz prächtig an der Ahnungslosigkeit der Anleger.
Versicherungsmakleram 09.09.2007 | 15:18
........aber den Ratschlägen von Dr. Allwissend Amadé dürfen Sie natürlich blind vertrauen ! 1. Nicht alle Versicherungsmakler sind unseriös ! 2. Kapitallebensversicherungen können, vor allem für Kleinverdiener, durchaus sehr lukrativ sein ! 3. Werden unsere Kunden nicht mit Waffengewalt zur Unterschrift gezwungen. Und der werte Herr Amadé sollte vorsichtig sein mit seinen unverschämten Betrugsvorwürfen ! (Aber in einem anonymen Forum kann man ja ruhig mal "mutig" sein !) Schönen Tag noch !
Versicherungsmakleram 10.09.2007 | 00:30
Sie argumentieren hier mit EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN aus den Jahren 1983 und 1996. Mittlerweile schreiben wir aber das Jahr 2007 ! Haben Sie nichts Neueres aufzubieten ? Schade, dass ich Ihre wahre Identität nicht kenne. Sonst würde ich die Frage, ob Ihre Betrugsvorwürfe wirklich berechtigt sind, liebend gerne von einem Deutschen Gericht überprüfen lassen. Da Sie sich jedoch unter falschem Namen in einem anonymen Forum verstecken, ist das leider nicht möglich ! MfG
-?-am 09.09.2007 | 20:56
.........was bitteschön ist ein "Hune", ? Können Sie diesem Thema überhaupt geistig folgen, Sie Pausenclown ?
Amadéam 10.09.2007 | 07:49
Das hochgelobte Produkt KLV und die Machenschaften der Versicherungskonzerne in Sachen Abwicklungen der Stornierungen ist leider auch in der jüngeren Vergangenheit nicht besser geworden. Menschen, die kein Geld verschwenden wollen, sollten folgende links lesen: http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/me… http://www.bundderversicherten.de/bdv/BdVAkt/mi20051013.htm http://www.baufi-nord.de/html/ruckkaufwert_klv2.html http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/bgh-urteil-z… Jetzt kommt es noch besser; Im Umsetzen höchstrichterlicher Urteile sind die Versicherungskonzerne Meister des Verschleppens und Ignorierens. http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,9mgnk7cb1tu1dit… http://www.berater-lotse.de/allgemein/ueberuns/presse/24.01.2006… Hier nochmals das Merkblatt des Bundes der Versicherten in Sachen Kapitallebensversicherung: http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/KLVHAT.pdf Wenn Sie weitergehenden kompetenten Rat haben möchten, empfehle ich Ihnen, dort einen Obulus zu zahlen.
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