Kapital-LV, Abschluss 01/2004
Kapitalauszahlungen aus Altverträgen vor 01/2005 sind steuerfrei, wenn insbesondere
- eine Laufzeit von mind. 12 Jahren vereinbart ist,
- lfd. Beitragszahlungen über einen Zeitraum von
- mind. 5 Jahren geleistet werden und
- der Todesfallschutz mind. 60% der Beitragssumme beträgt.
Kapital-LV, Abschluss 09/2005
Die Erträge werden bei Auszahlung grds. in voller Höhe besteuert. Läuft der Vertrag mind. 12 Jahre und ist die Versicherte bei Auszahlung mind. 60 Jahre alt, so werden die Erträge nur zur Hälfte besteuert. Diese Besteuerungsregeln gelten für Verträge, die nach 2004 abgeschlossen wurden.
Wer im Nachhinein feststellt, dass er mit der Kapital-LV das falsche Produkt gewählt hat, der sollte, bevor er übereilt kündigt, immer die folgenden 4 Alternativ-Rechnungen durchführen bzw. bei einer Beratung in einer Verbraucherzentrale erstellen lassen:
- Wert der Kapital-LV bei weiterem Verlauf wie bisher
- Wert bei Beitragsfreistellung bis zum Laufzeitende und gleichzeitiger Anlage der eingesparten mtl. Beiträge mit x % bis zum Laufzeitende
- Rückkaufswert bei Kündigung der Kapital-LV und Anlage dieses Betrags mit x % bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit
- Verkauf der Kapital-LV und Anlage dieses Betrags mit x % bis zum ursprünglichen Ende der Laufzeit