Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Keine Antwort wegen Renteninformation seit 11 Monaten

von Sucher04.01.2021 | 22:59
99 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Schönen guten Tag Ich warte nun genau seit 11 Monaten auf die angefragte Renten-Information beim DRV-Bund. DRV Zwischenbericht 15. Juli 2020 Anfrage vom 1.2.20 wäre eingegangen. Man bittet um Geduld. Im September kam nochmals eine Antwort, dass man wegen Corona überlastet sei ?? Ein Einschreiben aus November blieb unbeantwortet. Muss ich erst einen privaten Renten Berater engagieren und die Kosten der DRV in Rechnung stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sucher,

es tut mir Leid, dass Sie bereits so lange auf die Zusendung einer Renteninformation warten müssen.

Ein privater Rentenberater wird Ihnen jedoch auch keine Renteninformation ausstellen können bzw. das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beschleunigen.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich nochmals mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Na klaram 05.01.2021 | 06:22
Kannst Du gern machen. Du wirst aber keinen Cent erstattet bekommen.
Sucheram 06.01.2021 | 14:26
Ich habe mit einer sehr netten Dame bei der DRV-Bund telefoniert. Ihr war, trotz der ganzen Umstände im letzten Jahr, die lange Bearbeitungszeit von 11 Monaten sichtlich peinlich. Sie will meine Anfrage bis Ende Januar vorziehen. - ich bin gespannt.
Schadeam 06.01.2021 | 15:26
....und wenn irgendein "komischer Fehler/Sachverhalt" vorliegt, landet die Online Anfrage auch wieder bei der Sachbearbeitung. Wenn alles fehlerlos wäre, hätte die "nette Dame" doch nicht auf Ende Januar vertrösten müssen, sondern hätte einfach auf "Direktergebnisse" gehen können und unmittelbar den Ausdruck veranlassen. So löse ich das zumindest wenn ich so einen Fall am Telefon haben....
Jonnyam 06.01.2021 | 15:18
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
franticam 06.01.2021 | 14:45
Solltest du einen "neuen" Personalausweis und ein Smartphone haben, kannst du dich mit der "Ausweis-App" auf der Online-Plattform der DRV registrieren und die Renteninformation selber herunterladen und ausdrucken.
Hinweisam 06.01.2021 | 16:24
Solltest du einen "neuen" Personalausweis und ein Smartphone haben, kannst du dich mit der "Ausweis-App" auf der Online-Plattform der DRV registrieren und die Renteninformation selber herunterladen und ausdrucken.
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
Es war aber von einer Renteninformation und nicht von einer Rentenauskunft die Rede. Der Unterschied sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. Da macht Ihr Hinweis auf die Hinzuverdienstgrenze keinen Sinn.
Schlaubiam 06.01.2021 | 18:08
Solltest du einen "neuen" Personalausweis und ein Smartphone haben, kannst du dich mit der "Ausweis-App" auf der Online-Plattform der DRV registrieren und die Renteninformation selber herunterladen und ausdrucken.
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
Und wie soll man die neuen IT Programme auf 3 Wochen einsatzbereit haben, wenn die ganzen Feiertage noch dazwischen waren? Jeder normale Mensch kann wohl verstehen, dass die DRV nicht einen Tag nach einer Gesetzesänderung alle Programme am laufen haben kann!
Jonnyam 06.01.2021 | 18:40
Zitat von Schlaubi anzeigenausblenden
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
Und wie soll man die neuen IT Programme auf 3 Wochen einsatzbereit haben, wenn die ganzen Feiertage noch dazwischen waren? Jeder normale Mensch kann wohl verstehen, dass die DRV nicht einen Tag nach einer Gesetzesänderung alle Programme am laufen haben kann!
Völlig richtig. Das kann die DRV natürlich nicht schaffen. Obwohl eine Mitarbeiterin eines Regionalträgers schon Anfang Dezember 2020 die exorbitante Erhöhung andeutete. Dann ist aber keine Rentenauskunft besser als eine fehlerhafte. Dann muss man den Versicherten halt sagen, dass - wegen des hektischen Gesetzgebers - leider momentan noch keine Aussagen gemacht werden können (siehe auch "Grundrente").
Hinweisam 06.01.2021 | 20:01
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Solltest du einen "neuen" Personalausweis und ein Smartphone haben, kannst du dich mit der "Ausweis-App" auf der Online-Plattform der DRV registrieren und die Renteninformation selber herunterladen und ausdrucken.
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
Und wie soll man die neuen IT Programme auf 3 Wochen einsatzbereit haben, wenn die ganzen Feiertage noch dazwischen waren? Jeder normale Mensch kann wohl verstehen, dass die DRV nicht einen Tag nach einer Gesetzesänderung alle Programme am laufen haben kann!
Völlig richtig. Das kann die DRV natürlich nicht schaffen. Obwohl eine Mitarbeiterin eines Regionalträgers schon Anfang Dezember 2020 die exorbitante Erhöhung andeutete. Dann ist aber keine Rentenauskunft besser als eine fehlerhafte. Dann muss man den Versicherten halt sagen, dass - wegen des hektischen Gesetzgebers - leider momentan noch keine Aussagen gemacht werden können (siehe auch "Grundrente").
Sehen Sie besser noch mal die Überschrift an. Die Rentenauskunft ist erst durch Sie ins Spiel gekommen. Danach war aber nicht gefragt, auch wenn Sie sich jetzt in andere Argumente flüchten, die mit der Grundfrage aber gar nichts zu tun haben.
Schlaubiam 07.01.2021 | 06:20
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Solltest du einen "neuen" Personalausweis und ein Smartphone haben, kannst du dich mit der "Ausweis-App" auf der Online-Plattform der DRV registrieren und die Renteninformation selber herunterladen und ausdrucken.
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
Und wie soll man die neuen IT Programme auf 3 Wochen einsatzbereit haben, wenn die ganzen Feiertage noch dazwischen waren? Jeder normale Mensch kann wohl verstehen, dass die DRV nicht einen Tag nach einer Gesetzesänderung alle Programme am laufen haben kann!
Völlig richtig. Das kann die DRV natürlich nicht schaffen. Obwohl eine Mitarbeiterin eines Regionalträgers schon Anfang Dezember 2020 die exorbitante Erhöhung andeutete. Dann ist aber keine Rentenauskunft besser als eine fehlerhafte. Dann muss man den Versicherten halt sagen, dass - wegen des hektischen Gesetzgebers - leider momentan noch keine Aussagen gemacht werden können (siehe auch "Grundrente").
Was soll die DRV denn noch alles machen? Jeder Versicherte kann sich selber informieren. Man wollte ja eine Rentenauskunft und nicht eine genaue Auskunft über die HZV Grenze. Würde die DRV warten, würde es auch wieder nicht passen...
Siehe hieram 07.01.2021 | 08:04
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Solltest du einen "neuen" Personalausweis und ein Smartphone haben, kannst du dich mit der "Ausweis-App" auf der Online-Plattform der DRV registrieren und die Renteninformation selber herunterladen und ausdrucken.
Das kann man machen. Allerdings ist eine Rentenauskunft der DRV-Bund vom 5. Januar 2021 bezüglich Hinzuverdienst für 2021 noch auf dem Stand vor dem Gesetzblatt vom 30. Dezember 2020 und weist noch 6300 € statt 46.060 €.
Und wie soll man die neuen IT Programme auf 3 Wochen einsatzbereit haben, wenn die ganzen Feiertage noch dazwischen waren? Jeder normale Mensch kann wohl verstehen, dass die DRV nicht einen Tag nach einer Gesetzesänderung alle Programme am laufen haben kann!
Völlig richtig. Das kann die DRV natürlich nicht schaffen. Obwohl eine Mitarbeiterin eines Regionalträgers schon Anfang Dezember 2020 die exorbitante Erhöhung andeutete. Dann ist aber keine Rentenauskunft besser als eine fehlerhafte. Dann muss man den Versicherten halt sagen, dass - wegen des hektischen Gesetzgebers - leider momentan noch keine Aussagen gemacht werden können (siehe auch "Grundrente").
Der Fragesteller hat am 01.02.2020 (!) eine Anfrage gestellt. Da war weder von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze für 2020 etwas bekannt und erst Recht nicht von der für 2021. Insofern passt die Argumentation Programmänderung auf letzten Drücker in diesem Fall weder so noch so. Aber vielleicht gibt der Fragesteller noch einen Hinweis, ob er vielleicht bereits Erwerbsminderungsente bezieht. Dann nämlich wäre eine Renteninformation nicht möglich und würde evtl. dieses 'ist im Sande verlaufen' erklären.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026