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keine reha bei bulimie.

von tante09.06.2010 | 10:23
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine nichte ict 17 jahre und leidet seit 2 jahren an bulimie. eine reha wurde bei der r-kasse beantragt und prompt abgelehnt weil nicht "akut" genug...daraufhin legte meine schwester widerspruch ein.inzwischen läuft das ganze 1,5 jahre und geht derzeit über den gerichtl.weg. meine nichte machte in dieser zeit ambulante therapie..resultat..seit dazember 2 selbstmordversuche mit anschließendem psychtrieaufendhalt.jetzt gerade wieder seit 2 wochen. am freitag dann der klopfer:post von der r.v antrag auf reha weiter abgelehnt da nun "zu akut". fakt ist meine nichte muss unbedingt nach der psychiatrie in eine rehaklinik...bekommt aber keine reha bewilligt. wie lange soll das so weiter gehen?bis wir sie auf dem friedhof besuchen?der platz für die reha steht zur verfügung,die klinik macht extra platz. was kann man tun?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo tante,

inhaltlich kann ich zu dem von Ihnen geschilderten Fall - mangels Kenntnis aller konkreten Umstände - leider nicht wirklich etwas sagen. Ihre Frustration kann ich aber schon nachvollziehen. Zu Bedenken gibt es aus meiner Sicht jedoch, dass der in der Rehabilitation zu behandelnde Patient auch in der Lage sein muss, die Reha durchzuführen. Eine akute Erkrankung spricht da natürlich grundsätzlich erst einmal gegen eine Rehabilitation. Den konkreten Fall Ihrer Nichte kann ich natürlich nicht einschätzen.

Eine Möglichkeit gegen die Entscheidung der Rentenversicherungsträgers vorzugehen ist natürlich die Nutzung der entsprechenden Rechtsmittel - also Widerspruch und Klage. Dies ist ja nach Ihren Ausführungen schon geschehen. Ob es etwas hilft, sich an die Medien zu wenden, kann ich nicht beurteilen. Soweit medizinische Gründe gegen eine Rehabilitation sprechen, werden die Medien hieran aber aller Wahrscheinlichkeit auch nichts ändern können.

Meines Erachtens könnte es jedoch sinnvoll sein, sich nach Abschluss der Akutbehandlung nochmals an den Rentenversicherungsträger zu wenden (soweit dies nicht ohnehin schon die behandelnde Stelle einleitet) - der von Ihnen genannte Ablehnungsgrund dürfte zu diesem Zeitpunkt dann ja nicht mehr vorliegen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo tante,

Kinder, deren Gesundheit erheblich beeinträchtigt ist und deren Krankheit voraussichtlich Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit hat, können eine Kinderrehabilitation erhalten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15800/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/kinderreha__node.html__nnn=true

18 Antworten

Useram 09.06.2010 | 10:42
Sie können natürlich gegen den Bescheid der RV auch Widerspruch einlegen, was sie auch schnellstens tun sollten. Ggf. holen Sie sich Hilfe vom VdK.
tanteam 09.06.2010 | 11:01
ist längst passiert. aber wieviele widersprüche wird es noch geben...wann passiert endlich mal was. hilft es sich an die medien zu wenden?
Amyam 09.06.2010 | 12:21
Also nach dem akut Psychiatrieaufenthalt und mit Unterstützung der dortigen Ärzte sollte ihre Nichte aber mit an Sicherheit grenzender Wahrschilichkeit dann ganz kurzfristig eine Reha genehmigt bekommen. Das würde mich aber sehr wundern, wenn dem nicht so wäre... Ob man dazu einen ganz neuen Rehaantrag dann stellen sollte/muss weiss ich nicht. Erkundigen Sie sich bitte danach. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall rechtliche Hilfe und Unterstützung bei einem Fachanwalt holen. Beim Rehaantrag sollte nur eben nicht die Bullemie in den Vordergund gestellt werden, sondern die damit verbundenen anderen psychiatrischen Erkrankungen die bei ihrer Nichte ja wohl mittlerweile - teilweise - wohl vorliegen ( Borderline , Psychose, Depression , Persönlichkeitsstörungen etc. ) . Diese Erkrankungen erhöhen die Chance auf eine Reha ganz erheblich.
Sozialrechtleram 09.06.2010 | 11:44
Probieren Sie es mit ner einstweiligen Verfügung.
tanteam 09.06.2010 | 13:49
ich glaub garnichts mehr . meine nichte war ja im dezember schon wegen einem suizidversuch in der psychiatrie und man beantragte die sofortige reha nach dem aufendhalt...abgelehnt. die krankenkasse sprang dann ein so das meine nichte ambulant behandelt wurde...resultat sieht man ja jetzt. ein weiteres problem ist das meine schwester langsam aus den latschen kippt.sie ist alleinerziehend (3 kinder),arbeitet 75% als erzieherin und hat haus und einen riesen garten zu versorgen dann dieser dauerstress mit meiner nichte und der ewige kampf..das schafft sie nicht mehr lang.sie hat große angst was passiert wenn meine nichte nach dem aufendhalt nicht in den reha kommt sondern wieder teils unbeaufsichtigt daheim ist. das letzte mal war reines glück das sie das mädchen rechtzeitig gefunden hat da sie ursprünglich erst nachts von einer fortbildung gekommen wäre.dort aber schon nachmittags schluss war und sie schon um 18 uhr daheim war. sie kann dafür die verantwortung nicht tragen
sorryam 09.06.2010 | 14:11
was erwarten sie sich mehr von einer reha denn von einem psychiatrieaufenthalt??? Ihre Schwester sollte das jugendamt einschalten!
Helgaam 09.06.2010 | 15:02
hallo @tante ...glaub garnichts mehr.. ...meine nichte ict 17 jahre und leidet seit 2 jahren an bulimie.. ... inzwischen läuft das ganze 1,5 jahre und geht derzeit über den gerichtl.weg. ...sie ist alleinerziehend (3 kinder),arbeitet 75% als erzieherin Ich glaube bald auch nichts mehr! Wie passen denn diese Angaben zusammen? Helga
...am 09.06.2010 | 15:17
vermutlich so: Die Nichte leidet seit 2 Jahren an Bulimie und seit 1,5 Jahren versucht deren Mutter (also die Schwester von "tante" für ihre Tochter eine Reha zu bekommen. Die Mutter der bulimie-kranken Nichte hat insgesamt 3 Kinder, die sie neben ihrer Berufstätigkeit (75% einer Ganztagsstelle) allein erzieht. Wenn man die Beiträge nicht nur husch-husch überfliegt, ist das gar nicht so schwer...
Blitzbirneam 09.06.2010 | 15:32
@helga : Wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer das was er leist dann auch noch versteht, noch mehr...
Shonskam 09.06.2010 | 15:06
Ein längerer stationärer Psychiatrieautenthalt wäre sicher derzeit und bis auf weiteres sinnvoller als eine Reha. Nur mit ambulanten Therapien kommt man da schon mal gar nicht weiter. Die Erkrankung scheint ja seit längerer Zeit schon akut zu sein und scheint sich zu chronifizieren, sodass man mit einer Reha da auch nicht weiter käme als in einer psychiatrischen Akutklinik. Bei latent suizid gefährdeten Patienten ist ein stationärer Aufenhalt u.a. auch in einer geschützten ( hiess früher geschlossenen ) Station einer psychiatrischen Akutklinik und das über Wochen bis einige Monate , das Mittel der Wahl und nichts anderes. Eine Rehaklinik hat keine Behandlungsmöglichkeiten bei schwer suizid gefährdeten Personen. Die können das gar nicht leisten, was offensichtlich derzeit bei ihrer Nichte erforderlich erscheint. Erst nach einer gewissen Stabilisation wäre dann eine Rehamassnahme denkbar. Aber eine akut Behandlung geht immer vor einer Reha.
tanteam 10.06.2010 | 08:56
so...die rechtsanwältin hat nach der letzten ablehnung am freitag einen eilantrag bei gericht gemacht. meine schwester bekam gestern nachricht das die reha per gericht genehmigt ist. sie bleibt jetzt bis sie stabil ist erstmal in der psychiatrie und geht dann direkt in die reha. schade das sowas nicht viel ehr möglich war, das hätte viel erspart
seltsamam 10.06.2010 | 12:07
damit dürfte sie der erste Fall sein, dem per vorläufigen Rechtsschutz eine Reha bewilligt wird. Zumindest kann ich dies für die Sozialgerichte in BW sagen. Rechtlich ist das nämlich nicht möglich.
humoram 10.06.2010 | 12:11
habe schon lange den eindruck, dass mindestens 50 % der anfragen spaßanfragen sind.
tanteam 10.06.2010 | 12:44
mit solchen sachen spaßt man jawohl nicht. das ganze ging in ein eilverfahren und wurde gestern mittag verhandelt.die kasse wurde verdonnert die reha zu bewilligen ,bekam einen bösen rüffel vom richter und fertig. kannst ja mal meine nichte in der klinik besuchen und ihr sagen das sie ein fake ist, geb dir gern die adresse.unverschämt
sag ich docham 10.06.2010 | 12:52
kasse? dann übernimmt wohl die krankenkasse und nicht die rv die kosten?! hätte mich auch jewundert.
Klaasam 10.06.2010 | 15:21
Die Nichte ist doch erst 17. Da ist noch die Krankenkasse zuständig da über die Mutter versichert und kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt . Damit geht es nicht um eine Erwerbsminderung .
tanteam 11.06.2010 | 09:39
hab mal eben bei der bfa gefragt warum das so ist. also:Rehabilitation für Kinder gibs bei besonderen Erkrankungen mit Bezug zur Erwerbsfähigkeit . wenn also ein kind eine erkrankung hat die eine künftige erwerbstätigkeit gefährdet ist auch die rentenkasse als kostenträger zuständig. das ist auch der grund wieso kk und rv sich immer versuchen die zuständigkeiten gegenseitig zuzuschieben und anträge ewig brauchen
tanteam 11.06.2010 | 09:28
sorry wir ostwestfahlen sagen zur rentenversicherung auch rentenkasse..darum schrieb ich kasse. nein..die rv ist in diesem fall zuständig..fragt mich nicht wieso.keinen plan,ich war auch immer der auffassung das die kk zuständig sei weil meine nichte erst 17 ist. deshalb bin ich mir bei der kk meiner schwester in einen riesen fettnapf gelatscht. weil ich auch dachte die kk wäre hier zuständig und hab denen einen ziemlich sauren breif gemailt und mit akte2010 gedroht wenn sie nicht mal langsam in wallung kommen. ich verstehe den zusammenhang von rv und minderjährigen kindern auch nicht..aber vielleicht kann das hier jemand erklären!?
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