Hallo tante,
inhaltlich kann ich zu dem von Ihnen geschilderten Fall - mangels Kenntnis aller konkreten Umstände - leider nicht wirklich etwas sagen. Ihre Frustration kann ich aber schon nachvollziehen. Zu Bedenken gibt es aus meiner Sicht jedoch, dass der in der Rehabilitation zu behandelnde Patient auch in der Lage sein muss, die Reha durchzuführen. Eine akute Erkrankung spricht da natürlich grundsätzlich erst einmal gegen eine Rehabilitation. Den konkreten Fall Ihrer Nichte kann ich natürlich nicht einschätzen.
Eine Möglichkeit gegen die Entscheidung der Rentenversicherungsträgers vorzugehen ist natürlich die Nutzung der entsprechenden Rechtsmittel - also Widerspruch und Klage. Dies ist ja nach Ihren Ausführungen schon geschehen. Ob es etwas hilft, sich an die Medien zu wenden, kann ich nicht beurteilen. Soweit medizinische Gründe gegen eine Rehabilitation sprechen, werden die Medien hieran aber aller Wahrscheinlichkeit auch nichts ändern können.
Meines Erachtens könnte es jedoch sinnvoll sein, sich nach Abschluss der Akutbehandlung nochmals an den Rentenversicherungsträger zu wenden (soweit dies nicht ohnehin schon die behandelnde Stelle einleitet) - der von Ihnen genannte Ablehnungsgrund dürfte zu diesem Zeitpunkt dann ja nicht mehr vorliegen.